Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ |
hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Neetzow-Liepen entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst eine Fläche von ca. 24 ha und liegt in der Gemarkung Klein Below, Flur 1, auf den Flurstücken 15, 16 (tlw.), 17, 18 (tlw.), 19, 20 (tlw.), 21, 22, 23, 24 (tlw.), 27 (tlw.) und 28 (tlw.).
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom
16.01.2025 bis 17.02.2025
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden:
| Montags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften
des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jeder Person Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Im Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht auch die Möglichkeit der Erörterung. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.