Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor-pommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow am 11.12.2024 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen:
Der bestehende § 6 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwands-entschädigung von 840 Euro. Eine Weiterzahlung erfolgt im Krankheitsfall und auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretende Zeiten nicht über drei Monate hinausgehen.
(2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 168 Euro, die zweite stellvertretende Person monatlich 84 Euro. Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ein konkretes Dienstgeschäft vorgenommen werden, erhalten diese Personen für die Stellvertretung ein Dreißigstel der Bürgermeisterentschädigung nach Abs. 1, wenn es sich nicht um eine Sitzung handelt. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Absatz 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert eine stellvertretende Person, weil die gewählte Bürgermeisterin oder der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu.
(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1, 2 oder 5 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 10,- Euro. Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihrer Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40,- Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in den sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und -nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60,- Euro.
(4) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.
(5) Die Vorsitzenden von Fraktionen erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsent-schädigung von 60,- Euro monatlich.
Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.