Aufgrund des § 45 i.V.m. 6§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.869.100 € | 1.869.100 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.402.500 € | 3.402.500 € |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -1.533.400 € | -1.533.400 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.830.500 € | 1.830.500 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) | 3.488.200 | € 3.488.200 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -1.657.700 € | -1.657.700 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 315.300 € | 315.300 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 776.000 € | 776.000 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -460.700 € | -460.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.845.000 € | 1.987.700 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.381.100 € | 2.882.100 € | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -536.100 € | -894.400 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.806.400 € | 1.943.500 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 2.471.100 € | 2.973.900 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -664.700 € | -1.030.400 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 80.700 € | 91.600 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0€ | 1.471.400 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 80.700 € | -1.379.800 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt | |||
| 2024 | 205.700 € | 205.700 € |
| 2025 | 0 € | 1.348.800 € |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
| 2024 | 0 € | 0 € |
| 2025 | 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
| 2024 | 6.188.100 € | 6.188.100 € |
| 2025 | 4.825.700 € | 6.626.900 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | 355 v.H. | 360 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 427 v.H. | 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 381 v.H. | 383 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2024 7,4615 und 2025 8,1667 Vollzeitäquivalente (VzÀ).
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2024 auf 1.535,05 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2025 auf 1.863,83 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2024 | -1.641.700 € | |
| voraussichtlich |
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| -1.641.663 € |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2025 | -2.177.800 € | |
| voraussichtlich |
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| -2.536.063 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | |||
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| 2024 | -3.509.500 € | |
| voraussichtlich |
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| -3.509.462 € |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2025 | -4.174.200 € | |
| voraussichtlich |
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| -4.539.862 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2024 |
| -455.700 € | |
| voraussichtlich |
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| 648.630 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2025 |
| -991.800 € | |
| voraussichtlich |
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| -245.770 € |
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.348.800 € (in Worten: eine Million dreihundertachtundvierzigtausendachthundert Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.626.900 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 4.723.500 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertdreiundzwanzigtausendfünfhundert Euro) genehmigt. |
Krien, den 17. Dez. 2025
Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.12.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.348.800 € (in Worten: eine Million dreihundertachtundvierzigtausendachthundert Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.626.900 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 4.723.500 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertdreiundzwanzigtausendfünfhundert Euro) genehmigt. |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 18.12.2025 bis 23.01.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Krien, den 17. Dez. 2025