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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2026
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Neu Kosenow für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.11.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern- Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt

einen Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

einen Gesamtbetrag der Auszahhlungen aus Investitionstätigkeit

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

von bisher

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

von bisher

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

von bisher

340 v. H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

von bisher

395 v. H.

2.

Gewerbesteuer

von bisher

390 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,3077 Vollzeitäuivalente (VzÃ) und nunmehr 2,3077 Vollzeitäuivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angabe

1.

zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 12.06.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

345 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

390 v.H.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.12.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 154.900 € genehmigt.

Neu Kosenow, 05.12.2025

Ulf Brandenburg
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erfordderlichen Genehmigungen wurden am 04.12.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteit:

1.

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 154.900 € genehmigt.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom 08. 1L. 2025 bis 31.1.2025

im Amtsgebäude des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.