Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.11.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern- Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge | 1.729.400 € | 929.400 € |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.084.800 € | 2.024.800 € |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -355.400 € | -1.095.400 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.719.500 € | 919.500 € |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung | 1.984.400 € | 1.924.400 € |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -264.900 € | -1.004.900 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.700 € | 34.700 € |
| einen Gesamtbetrag der Auszahhlungen aus Investitionstätigkeit | 2.510.000 € | 10.000 € |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.475.300 € | 24.700 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt | von bisher | 1.930.900 € | auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher | 0 € | auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher | 1.930.900 € | auf | 154.900 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||||
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| (Grundsteuer A) | von bisher | 340 v. H. | auf | 340 v. H. |
| b) | für die Grundstücke | ||||
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| (Grundsteuer B) | von bisher | 395 v. H. | auf | 395 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher | 390 v. H. | auf | 390 v. H. |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,3077 Vollzeitäuivalente (VzÃ) und nunmehr 2,3077 Vollzeitäuivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angabe
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| bisher | nunmehr |
| 1. | zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 969.905 € | 229.905 € |
| 2. | zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.283.740 € | 543.740 € |
| 3. | zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.788.425 € | 2.048.425 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 12.06.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftichen Flächen | |
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| (Grundsteuer A) auf | 345 v.H. |
| b) | für die Grundstücke | |
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| (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.12.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 154.900 € genehmigt. |
Neu Kosenow, 05.12.2025
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erfordderlichen Genehmigungen wurden am 04.12.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteit:
| 1. | Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in Höhe von 154.900 € genehmigt. |
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 08. 1L. 2025 bis 31.1.2025
im Amtsgebäude des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.