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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 1/2026
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Stolpe an der Peene für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.09.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu dengenehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsiahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt

2024

1.833.900 €

1.833.900 €

2025

95.600 €

4.570.200 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

2024

0 €

0 €

2025

0 €

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

2024

9.442.100 €

9.442.100 €

2025

4.588.500 €

10.405.600 €

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2024 und 2025 wie bisher 3,0000 Vollzeitäquivalente (VzÃ).

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2024

-872.100 €

voraussichtlich

-872.100 €

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2025

-1.079.100 €

voraussichtlich

-965.500 €

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2024

-1.582.900 €

voraussichtlich

-1.582.900 €

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2025

-1.840.400 €

voraussichtlich

-2.030.200 €

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2024

-675.300 €

voraussichtlich

5.900 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2025

-882.300 €

voraussichtlich

-390.600 €

Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 16.06.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.11.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.570.200 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.290.200 € (in Worten: eine Million zweihundertneunzigtausendzweihundert Euro) genehmigt.

Die Genehmigung zum Betrag in Höhe von 3.280.000 € wird unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung für den Neubau vom Feuerwehrgebäude in Aussicht gestellt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.405.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 6.049.900 € (in Worten: sechs Millionen neunundvierzigtausendneunhundert Euro) genehmigt.

Stolpe an der Peene, den 01.12.2025

Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 6 52 Abs. 2 und § 53 Abs. KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.11.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.570.200 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.290.200 € (in Worten: eine Million zweihundertneunzigtausendzweihundert Euro) genehmigt.

Die Genehmigung zum Betrag in Höhe von 3.280.000 € wird unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung für den Neubau vom Feuerwehrgebäude in Aussicht gestellt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.405.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 6.049.900 € (in Worten: sechs Millionen neunundvierzigtausendneunhundert Euro) genehmigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02. Dez. 2025 bis 26. Dez. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.