Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.09.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu dengenehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 708.200 € | 708.200 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.277.200 € | 1.277.200 € | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -569.000 € | -569.000 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 642.900 € | 642.900 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) | 1.265.700 € | 1.265.700 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -622.800 € | -622.800 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.308.500 € | 1.308.500 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.141.600 € | 3.141.600 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -1.833.100 € | -1.833.100 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsiahr 2025 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 714.100 € | 744.600 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 921.100 € | 1.141.100 € | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -207.000 € | -396.500 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 648.700 € | 674.000 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 906.200 € | 1.121.300 € |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -257.500 € | -447.300 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.730.900 € | 1.448.200 € |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.804.000 € | 6.102.900 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -73.100 € | -4.654.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt
| 2024 | 1.833.900 € | 1.833.900 € |
| 2025 | 95.600 € | 4.570.200 € |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
| 2024 | 0 € | 0 € |
| 2025 | 0 € | 0 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
| 2024 | 9.442.100 € | 9.442.100 € |
| 2025 | 4.588.500 € | 10.405.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | 500 v.H. | 500 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 450 v.H. | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 450 v.H. | 450 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2024 und 2025 wie bisher 3,0000 Vollzeitäquivalente (VzÃ).
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2024 | -872.100 € | |
| voraussichtlich |
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| -872.100 € |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2025 | -1.079.100 € | |
| voraussichtlich |
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| -965.500 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2024 | -1.582.900 € | |
| voraussichtlich |
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| -1.582.900 € |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 2025 | -1.840.400 € | |
| voraussichtlich |
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| -2.030.200 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2024 |
| -675.300 € | |
| voraussichtlich |
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| 5.900 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2025 |
| -882.300 € | |
| voraussichtlich |
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| -390.600 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 16.06.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 470 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | |
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.570.200 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.290.200 € (in Worten: eine Million zweihundertneunzigtausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| Die Genehmigung zum Betrag in Höhe von 3.280.000 € wird unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung für den Neubau vom Feuerwehrgebäude in Aussicht gestellt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.405.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 6.049.900 € (in Worten: sechs Millionen neunundvierzigtausendneunhundert Euro) genehmigt. |
Stolpe an der Peene, den 01.12.2025
Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 6 52 Abs. 2 und § 53 Abs. KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 28.11.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.570.200 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.290.200 € (in Worten: eine Million zweihundertneunzigtausendzweihundert Euro) genehmigt. |
| Die Genehmigung zum Betrag in Höhe von 3.280.000 € wird unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung für den Neubau vom Feuerwehrgebäude in Aussicht gestellt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 10.405.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 6.049.900 € (in Worten: sechs Millionen neunundvierzigtausendneunhundert Euro) genehmigt. |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02. Dez. 2025 bis 26. Dez. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.