Eine öffentliche Verkehrsfläche soll nach Maßgabe § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V), vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 5. 221) teileingezogen werden, da sie aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles auf eine Befahrung mit Fahrzeugen mit einer tatsächlichen Masse von maximal 7,5 t beschränkt werden soll.
Der notwendige Beschluss wurde von der Gemeindevertretung Butzow am 08.06.2023 gefasst.
| Bezeichnung | Straßenverkehrsfläche |
| Lage | Gemäß beigefügtem Lageplan |
| Flurstücke | Gemarkung Butzow, Flur 1, Flurstücke 30, 56/1, 68, 82/1, 85/1, 93/3 |
| Teileinziehung | umfasst die Flurstücke 56/1, 68, 82/1, 85/1, 93/3 in Gänze umfasst das Flurstück 30 auf einer Länge von ca. 180m |
| Begründung | Bei den Flurstücken handelt es sich um öffentliche Straßen. Diese sind derzeit ohne Gewichtsbeschränkung befahrbar. Durch die zunehmend steigende Befahrung mit schwerer Technik, nehmen die Schäden an der Fahrbahn enorm zu. Zweck dessen ist, die Beanspruchung der nunmehr immer stärker belasteten Straße zu mindern und die Lebensqualität von Anwohnern zu erhöhen. |
Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Lageplan zur Teileinziehung der oben genannten Verkehrsflächen liegen nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023 im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow aus.
Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar.
| Montag | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Butzow über das Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow zu erheben
Gemeinde Butzow als Straßenbaulastträger
Butzow, 26.09.2023