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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung zur Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde Butzow

Eine öffentliche Verkehrsfläche soll nach Maßgabe § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V), vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 5. 221) teileingezogen werden, da sie aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles auf eine Befahrung mit Fahrzeugen mit einer tatsächlichen Masse von maximal 7,5 t beschränkt werden soll.

Der notwendige Beschluss wurde von der Gemeindevertretung Butzow am 08.06.2023 gefasst.

Zeitraum der Auslegung

Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Lageplan zur Teileinziehung der oben genannten Verkehrsflächen liegen nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023 im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow aus.

Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar.

Montag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Butzow über das Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow zu erheben

Gemeinde Butzow als Straßenbaulastträger

Butzow, 26.09.2023

R. Götz
Bürgermeister der Gemeinde Butzow