Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 361.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 792.900 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -431.500 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 348.200 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 810.300 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -462.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 301.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 580.500 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -278.900 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 265.900 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 1.605.800 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -899.500 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.129.500 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.390.600 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023
Der Gesamtbetrag von 265.900 €
(in Worten: zweihundertfünfundsechzigtausendneunhundert Euro)
wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.
2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung
Vom Gesamtbetrag von 1.605.800 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 1.112.300 €
(in Worten: eine Million einhundertzwölftausenddreihundert Euro)
genehmigt.
Iven, den 19. Sep. 2023