Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Iven für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  —  265.900 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  1.605.800 €

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023

Der Gesamtbetrag von 265.900 €

(in Worten: zweihundertfünfundsechzigtausendneunhundert Euro)

wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag von 1.605.800 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 1.112.300 €

(in Worten: eine Million einhundertzwölftausenddreihundert Euro)

genehmigt.

Iven, den 19. Sep. 2023