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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ducherow

Abbildung 1: Geltungsbereich (rot gestrichelt) Bebauungsplan Nr. 2.1 Gemeinde Ducherow

Gemeinde Ducherow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A“

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in öffentlicher Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Neuendorf A“ beschlossen, in Verbindung mit der Aufstellung der 1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes (Aufstellungsbeschluss am 22.06.2022). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wurde am 22.05.2023 durch Beschluss der Gemeinde Ducherow in die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 2 „Solarpark Neuendorf A“ und Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ aufgeteilt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Er beläuft sich auf eine Fläche von rund 41,2 ha und umfasst ganz oder teilweise das Flurstück 2/4, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 der Flur 15, Gemarkung Neuendorf A.

Als Planungsziel wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage angestrebt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von 09/2023, liegen einschl. der Anlagen:

1.

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow

2.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow

3.

Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage Neuendorf A

4.

Bescheid über die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Ducherow durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

5.

Zu den genannten Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.

-

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 07.03.2022 und vom 09.03.2022 mit Einverständnis zur Errichtung auf Standorten mit Ackerzahlen

-

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 15.12.2021 zu Emissionen durch Bahnbetrieb und Auflage, dass keine Blendwirkungen entstehen dürfen

-

Stellungnahme der Landesforstverwaltung vom 09.12.2021 mit Hinweis auf Lage in Waldnähe und Forderung nach Einhaltung des Waldabstandes

-

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 03.01.2022 mit Hinweis auf Gewässerrandstreifen im Bereich der offenen Gräben und verrohrten Leitungsachsen verrohrter Gewässer

-

Nachtrag zur Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 14.01.2022 mit Zustimmung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Forderungen nach einem 20 m Abstandspuffer um gesetzlich geschützte Biotope, der Erstellung eines Pflege- und Kostenplans der Ausgleichsmaßnahmen sowie deren Sicherung, Maßnahme M 2 soll auch zeichnerisch gesichert werden

-

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ vom 09.12.2021 mit Hinweis auf Drainagen und Drainsammlern im Plangebiet sowie Auflagen für die Zustimmung

-

Stellungnahme des Naturschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.01.2022 mit Hinweis auf fehlenden artenschutzrechlichen Fachbeitrag und Wünschen hinsichtlich der Beachtung von geschützten Biotopen, des Schreiadlers und weiterer Kriterien naturverträglicher Errichtung von Solarparks

zu jedermanns Einsicht in der Zeit

von Mittwoch, den 18.10.2023 bis Donnerstag, den 30.11.2023

(jeweils einschließlich)

In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727 25057)

Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow erhalten und Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow) eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind die Bekanntmachung und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow im Internet unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einzusehen.

Ducherow, 29.09.2023