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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ducherow

Abbildung 1: 1Geltungsbereich (gestrichelt) 1. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow

Gemeinde Ducherow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2022 die Aufstellung der 1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes in Verbindung mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Neuendorf A“ (Aufstellungsbeschluss am 07.06.2022) beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wurde am 22.05.2023 durch Beschluss der Gemeinde Ducherow in die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 2 „Solarpark Neuendorf A“ und Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ aufgeteilt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Er beläuft sich auf eine Fläche von rund 83,3 ha und umfasst ganz oder teilweise das Flurstück 5/1 der Flur 15, Gemarkung Neuendorf A.

Als Planungsziel wird die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für bisher unbeplante Flächen angestrebt. In Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 2.1 Gemeinde Ducherow soll u.a. die Errichtung der Freiflächenphotovoltaik vorbereitet werden.

Der Entwurf der 1. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow mit Planzeichnung und Begründung einschließlich Strategischer Umweltprüfung in der Fassung von 09/2023 vor.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand September 2023, zu jedermanns Einsicht in der Zeit

von Mittwoch, den 18.10.2023 bis Donnerstag, den 30.11.2023

(jeweils einschließlich)

In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)

Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Zu den genannten Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.

-

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 01.03.2023 mit dem Hinweis auf Emissionen durch den Bahnbetrieb durch Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussung magnetischer Felder und Hinweise auf Beachtung der Vorflutverhältnisse in Nähe des Bahnkörpers durch Drainagen und Drainsammler

-

Stellungnahme der Landesforstverwaltung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.02.2023 mit Hinweis auf vorliegende Waldflächen im Plangebiet

-

Nachtrag der Unteren Wasserbehörde vom 17.03.2023 mit Hinweis auf Gewässerrandstreifen

-

Nachtrag der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.05.2023 mit allgemeinen Hinweisen über bedrohte Arten und deren berücksichtigungspflicht

-

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom 16.02.2023 mit Hinweisen zu Gewässern, Drainagen und Drainleitungen im Plangebiet

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Entwurfes der 1. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow erhalten und Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow) eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind die Bekanntmachung und der 1. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow i.V.m. Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 2.1 „Solarpark Neuendorf A Bauabschnitt II“ Gemeinde Ducherow im Internet unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einzusehen.

Ducherow, 29.09.2023