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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2024
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug - Jahresrechnung Schulverband

Amt Anklam-Land

Rebelower Damm 2

17392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung des Schulverbandes Spantekow vom 24.09.2024 (SI/SV/2024/001)

Top 8

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023

Vorlage: SV/2024/001

Sachverhalt:

Nach § 161 Abs. (1) der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) führt der Zweckverband einen eigenen Haushalt. Für die Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes gelten die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde entsprechend.

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Schulverbandes Spantekow zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam-Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt

Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von

Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt nicht gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 beschlossen, der

Verbandsversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses des Schulverbandes Spantekow zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 11.06.2024 zu empfehlen.

Frau Dr. Butzke gibt eine kurze Zusammenfassung zur Jahresrechnung 2023. Sie erläutert das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten.

Ein Minus ist entstanden durch:

-

die Miete für die Schulcontainer (Grundschule)

-

Essenausgabe

-

Begleitung der Schüler

Das Anlagevermögen ist durch die Baumaßnahme gestiegen.

Mit dem Haushaltsplan wurden die Kosten für den Schulbau um 4 Mio. € erhöht. Es wurde ein Zwischenkredit (bis zur Fertigstellung) aufgenommen.

Je höher die Kreditsumme ist, desto besser sind die Konditionen. Für Kassenkredite müssen zur Zeit 4,6 % Zinsen gezahlt werden.

Bis Mitte 2025 soll die Baumaßnahme fertig gestellt sein.

Herr Mielke

Für seine Gemeinde (Postlow, Görke) ist der Anfahrtsweg zur Schule nach Spantekow zu lang. Die Eltern entscheiden, wo die Kinder zur Schule gehen.

Herr Ochel

Er ist davon überzeugt, wenn die Bedingungen für die Schüler besser sind, auch mehr Kinder in Spantekow zur Schule gehen.

Frau Müller

Die Landschulen in Spantekow und Krien sind qualitätstechnisch hoch. Besser wie die Stadtschulen.

Herr Hähni

Er wurde von Eltern angesprochen, was passiert mit dem Inventar der Schule des alten Gebäudes. Ob es so bleibt.

Herr Ochel

Möbel wurden eingelagert. Was davon noch zu gebrauchen ist, wird genommen. Das neue Gebäude erhält eine neue Ausstattung. Im alten Gebäude wird erneuert, was notwendig ist. In den letzten Jahren wurden wenig Tische und Stühle gekauft.

Beschluss: SV/2024/001

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Spantekow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Schulverbandes Spantekow zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 11.06.2024 fest.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

12

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltung(en):

keine

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.