Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2
17392 Spantekow
| Top 9 | Entlastung des Verbandsvorstehers des Schulverbandes Spantekow vom Haushalt 2023 Vorlage: SV/2024/002 |
Sachverhalt:
Nach § 161 Abs. (1) der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) führt der Zweckverband einen eigenen Haushalt. Für die Haushaltswirtschaft gelten die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde entsprechend.
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Schulverbandes Spantekow zum 31. Dezember 2023. i. d. F. vom 11.06.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Verbandsvorstehers durch die Verbandsversammlung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 beschlossen, der Verbandsversammlung die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieserVorlage als Anlage bei.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Spantekow entlastet den Verbandsvorsteher, Herrn Rüdiger Berndt, für das Haushaltsjahr 2023.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Stimmen dafür: | 12 |
| Stimmen dagegen: | keine |
| Stimmenthaltung(en): | keine |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.