Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Einziehung der Kreisstraße VG 48 in der Gemeinde Bargischow

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock, als Straßenaufsichtsbehörde über Kreisstraßen gibt bekannt:

Auf Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald soll gemäß S 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 154, 184) die Kreisstraße VG 48 in der Gemeinde Bargischow im ehemaligen Verlauf von Abschnitt 10, km 1,576 (Bargischow Ausbau, Koppelberg) bis zum Abschnitt 10, km 5,025 (Kreuzung K VG 48 alter Verlauf / K VG 48 neuer Verlauf südlich der Ortschaft Anklamer Fähre) aufgrund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung eingezogen werden, da der Verkehr nunmehr über die neu gebaute und gewidmete Kreisstraße über Gnevezin nördlich des hier gegenständlichen Kreisstraßenabschnitts geführt wird.

Die Straßenfläche ist auf Teilflächen des Flurstücks 1 der Flur 3 in der Gemarkung Bargischow sowie auf Teilflächen der Flurstücke 45, 46/2, 50. 51. 52. 53, 54. 55. 56, 57. 58. 59. 60. 62. 63/1.

63/3 und 70/18 der Flur 2 in der Gemarkung Bargischow belegen.

Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Lageplan zur Einziehung der oben genannten Verkehrsfläche liegen nach Maßgabe des 5 9 Abs. 3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum

vom 30.10.2024 bis zum 29.11.2024

im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow aus.

Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar:

Montag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Bargischow über das Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow zu erheben.

Im Fall der Einziehung wird diese im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.