Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.06.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 396.200 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.195.000 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -798.800 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 382.200 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 1.204.100 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -821.900 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 296.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 750.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -453.200 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 430.700 € |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.201.500 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.309.700 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.520.000 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.150.700 € |
| 1. | Kredite für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. |
| der Gesamtbetrag in Höhe von 430.700 € |
| (in Worten: vierhundertdreißigtausendsiebenhundert Euro) |
| wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 2.201.500 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 1.911.500 € |
| (in Worten: eine Million neunhundertelftausendfünfhundert Euro) |
| genehmigt. |