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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Blesewitz Aufstellungsbeschluss Innenbereichssatzung Alt Sanitz.

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blesewitz hat am 15.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Sanitz, Flur 1 die Flurstücke 30 (tw.), 31 (tw.), 32 (tw.), 33 (tw.), 34/1 (tw.), 34/2, 35 (tw.), 36 (tw.), 37 (tw.), 38 (tw.), 39 (tw.) und 52/3 (tw.); Flur 2 die Flurstücke 36/2, 36/3 (tw.), 36/4 (tw.), 37/1, 37/2 (tw.), 44 (tw.), 45 (tw.), 46 (tw.), 47 (tw.), 48 (tw.), 49/1 (tw.), 50 (tw.), 51 (tw.), 52 (tw.) und 53 (tw.). Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz beträgt insgesamt 30.580 m².

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz gibt es bislang keine gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz vorzunehmen.

Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Alt Sanitz,

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die Kreisstraße VG 58 gegeben. Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz erforderlich. Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Blesewitz.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Sanitz der Gemeinde Blesewitz erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung entstehenden Kosten trägt die Gemeinde Blesewitz.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Blesewitz, 15.09.2025