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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2025
Amtliche Mitteilungen
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz


Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blesewitz hat am 15.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich der Satzung beinhaltet zwei Teilgeltungsbereiche. Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Blesewitz, Flur 1 das Flurstück 39 (tw.); Flur 3 die Flurstücke 2 (tw.), 3 (tw.), 4 (tw.), 5 (tw.), 6 (tw.), 7 (tw.), 8/1, 9/3, 9/4, 9/7 (tw.), 9/9 (tw.), 97 (tw.), 98 (tw.), 9/19 (tw.), 10/2 (tw.), 11 (tw.), 12/1, 12/2, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 17/1, 17/2 (tw.), 18/1 (tw.), 20 (tw.), 21 (tw.), 22 (tw.), 23 (tw.), 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31/1, 31/2, 32/1, 32/2, 33 (tw.), 34, 35/1, 35/3 (tw.), 35/4 (tw.), 35/5 (tw.), 36/1, 36/2 (tw.), 36/3 (tw.), 36/4 (tw.), 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47/1, 47/2, 48, 49/1, 49/3, 49/4, 50/1 (tw.), 51 (tw.), 52 (tw.), 53 (tw.), 54/1 (tw.), 55/1 (tw.), 56/3 (tw.), 56/4, 56/5, 57/1 (tw.), 57/2, 58, 59/2 (tw.), 60/1 (tw.), 60/3 (tw.), 61 (tw.), 62 (tw.), 63/2 (tw.), 63/3, 63/4, 63/5, 64, 65, 66, 67 (tw.), 68/1 (tw.), 69, 70 (tw.), 73 (tw.) und 74/1 (tw.) (Größe: 162.250 m²).

Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Blesewitz, Flur 4 die Flurstücke 11 (tw.), 12, 13 (tw.), 38 (tw.), 39 (tw.), 40 (tw.), 41/1, 41/2 (tw.), 42 (tw.), 43 (tw.), 44 (tw.), 45 (tw.) und 54 (tw.) (Größe: 26.450 m²). Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz beträgt insgesamt 188.700 m².

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz gibt es bislang keine gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz vorzunehmen.

Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

  • Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Blesewitz,
  • Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,
  • Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und
  • Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die Kreisstraße VG 58 gegeben. Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz erforderlich. Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Blesewitz.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blesewitz der Gemeinde Blesewitz erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung entstehenden Kosten trägt die Gemeinde Blesewitz.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Blesewitz, 15.09.2025