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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2025
Amtliche Mitteilungen
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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“


Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“

hier:

Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Aufgrund der Änderung des Vorhabenbezuges werden die planerischen Ziele der Gemeinde Durcherow neu definiert. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans dient fortan der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage nach DIN SPEC 91434.

Um die Neuprojektierung bzw. Änderung des Vorhabens im Zuge der laufenden Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 zu berücksichtigen, wird die Bezeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 in „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“ geändert. Da das Flurstück 23 der Flur 4 in der Gemarkung Ducherow ebenfalls in die Agri-Photovoltaikanlage miteinbezogen werden soll, wird das Plangebiet im Nordwesten um das genannte Flurstück erweitert. Im Umgriff des Plangebietes liegen folgende Flurstücke: 22, 23, 24, 25, 26, 31/2 und 31/3 der Flur 4 in der Gemarkung Ducherow.

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch Wald- und Ackerflächen;
  • im Osten durch Wald- und Ackerflächen;
  • im Süden durch den Verlauf der L 31
  • im Westen durch Waldflächen

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Größe von rd. 86,6 ha (siehe Anlage 1).

Die Agri-Photovoltaik bedeutet die kombinierte Nutzung ein und derselben Fläche für die Landwirtschaft als Hauptnutzung und für die Solarstromgewinnung mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung. Die positiven Synergieeffekte dieser doppelten Landnutzungen haben den örtlichen Landwirtschaftsbetrieb dazu veranlasst, die rd. 87 Hektar große landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich der Ortslage Schmuggerow für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage nach DIN SPEC 91434 bereitzustellen. Die DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass die Hauptnutzung der Fläche stets die landwirtschaftliche Nutzung ist und die Solarnutzung entsprechend als Sekundärnutzung betrachtet wird. Die Inanspruchnahme der Flächen zur Aufstellung von Solarmodulen erlaubt je nach Anlagenkonfiguration eine installierte Leistung von ca. 60 MWp.

Bei den Flächen handelt es sich um Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB. Da die Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB für das Plangebiet nicht zutreffen, ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren nach den Vorschriften des §§ 2 bis 10a BauGB erforderlich. Das schließt eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und beschrieben werden, ein.

Im Einzelnen werden mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“ folgende Planungsziele angestrebt:

  • doppelte Landnutzung (Nahrungs- und Energieproduktion) durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik und Landwirtschaft“;
  • Bereitstellung von Flächen für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit optionaler Errichtung von Anlagen zur netzgebundenen oder netzunabhängigen Speicherung von elektrischer Energie;
  • Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB),
  • Beitrag zum Klimaschutz (§ 1 Abs. 5 BauGB),
  • geordnete verkehrliche und technische Erschließung des Gebietes;
  • Sicherung des naturschutzfachlichen Ausgleichs.

Der Änderungsbeschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“ wurde in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow am 23.07.2025 gefasst.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.