Der Bürgermeister
hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow hat am 02.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow umfasst in der Gemarkung Wusseken, Flur 1 die Flurstücke 32 (tw.), 34/1 (tw.), 34/2 (tw.), 35 (tw.), 36/1 (tw.), 36/2, 37 (tw.), 39 (tw.), 40/1, 40/2 (tw.), 41 (tw.), 42/1 (tw.), 42/2 (tw.), 43 (tw.), 44 (tw.), 47/1 (tw.), 47/2 (tw.) und 2 (tw.); Flur 3 die Flurstücke 16 (tw.), 17 (tw.), 18/1 (tw.), 18/2 (tw.), 19 (tw.), 20, 21 (tw.), 22, 23, 24/2 (tw.), 24/4 (tw.), 25 (tw.), 26 (tw.), 27 (tw.), 28, 29, 30, 31, 32 (tw.), 33 (tw.), 34/1 (tw.), 34/2 (tw.), 35 (tw.), 36, 37, 38, 39, 42 (tw.), 43 (tw.), 44/1, 44/2 (tw.), 45 (tw.), 46 (tw.), 47 (tw.), 48/1 (tw.), 48/2 (tw.), 48/5 (tw.), 49 (tw.), 50 (tw.), 53/1, 53/2, 53/ 3 (tw.) und 54 (tw.) und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt circa 73.700 m².
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht. Für den Ort Wusseken der Gemeinde Sarnow gibt es bislang keine gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ort Wusseken der Gemeinde Sarnow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortes Wusseken.
Ziel der Gemeinde Sarnow ist es, für den Ort Wusseken nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden.
Zur Sicherung der vorhandenen Bebauung und zur Realisierung geplanter Wohnbebauungen, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Satzung für den Ort Wusseken der Gemeinde Sarnow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ort Wusseken, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandenen Erschließungsstraßen im Ort Wusseken gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow erforderlich. Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Sarnow.
Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wusseken der Gemeinde Sarnow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Sarnow, 02.09.2025