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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 10/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Sarnow Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 5

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: Bebauungsplan Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow hat am 18.06.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“ der Gemeinde Sarnow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich, für den der Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Sarnow, Flur 1 die Flurstücke 137/1, 137/2, 138/4, 138/5, 139/3 und 139/4 und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Die Flächengröße beträgt circa 23.965 m².

Die Gemeinde Sarnow verfolgt das Interesse, sich städtebaulich zu entwickeln und so den Zuzug neuer Familien zu ermöglichen. Aus diesem Grund soll ein Teilgebiet der Ortschaft Sarnow der Gemeinde Sarnow, mit einem Bebauungsplan überplant werden. Ziel ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ein Wohngebiet zu schaffen.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung der Grundstücke ist folglich ausgeschlossen. Daher ist die Aufstellung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“ der Gemeinde Sarnow erforderlich.

Die verkehrstechnische Erschießung des Plangebietes ist über die Gemeindestraße „Rundstraße“ der Ortschaft Sarnow gesichert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“ der Gemeinde Sarnow soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Als Planungsziele werden benannt:

Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein allgemeines Wohngebiet und

Ordnung der verkehrsrechtlichen Erschließung sowie die Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung.

unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist Aufstellung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“ der Gemeinde Sarnow erforderlich.

Die Gemeinde Sarnow verfügt über keinen wirksamen Flächennutzungsplan. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die bauliche Entwicklung zu ordnen.

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten.

Durch das geplante Vorhaben und die damit einhergehenden Versiegelungen der unbebauten Grundstücksflächen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten. Dieser wird durch geeignete Kompensationsmaßnahem ausgeglichen.

Die Aufstellung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet am Sportplatz“ der Gemeinde Sarnow erfolgt im Regelverfahren. Im Regelverfahren wird eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgenommen.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden nach dem Flächenanteil unter der Gemeinde Sarnow und einem Privateigentümer aufgeteilt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Sarnow, 02.09.2025