Der Bürgermeister
hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarnow hat am 02.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Panschow der Gemeinde Sarnow gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich, für den die Außenbereichssatzung gelten soll, umfasst in der Gemarkung Sarnow, Flur 4 die Flurstücke 31, 33/1, 34/1, 30 teilweise und 35/1 teilweise und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Die Flächengröße beträgt circa 9.545 m².
Mit der Erarbeitung der Satzung sollen die Grenzen des bebauten Außenbereiches nach § 35 Abs. 6 BauGB im Ortsteil Panschow der Gemeinde Sarnow festgeschrieben werden.
Im Außenbereich sind Wohnungsbauvorhaben, die keine landwirtschaftliche Privilegierung besitzen, in der Regel nicht zulässig, da sie den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB).
Eine Außenbereichssatzung kann nur für solche Siedlungen im Außenbereich aufgestellt werden, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind. Eine überwiegend landwirtschaftliche Prägung liegt vor, wenn deutlich mehr als die Hälfte der vorhandenen Bebauung landwirtschaftlich genutzt wird. Im Ort Panschow ist dieses nicht der Fall.
Die vorhandene Wohnbebauung muss von einigem Gewicht sein. Das ist in Panschow gegeben, so dass die Aufstellung einer Außenbereichssatzung durch die Gemeinde Sarnow vorgenommen werden kann. Die Außenbereichssatzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung beinhaltet einen Teil der vorhandenen Bebauung im Ortsteil Panschow. In diesem Bereich des Außenbereiches ist die Bebauung noch unbebauter Flurstücke als Lückenbebauung geplant.
Mit der Erarbeitung der Außenbereichssatzung soll Baurecht für eine Wohnbebauung noch nicht bebauter Flurstückflächen geschaffen werden.
Mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Panschow der Gemeinde Sarnow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | die Durchsetzung der städtebaulichen Ordnung und die Schaffung von Voraussetzungen für eine gezielte städtebauliche Entwicklung in der Ortschaft, |
| - | die Vervollkommnung der vorhandenen Siedlungsstruktur des Außenbereiches durch Lückenbebauung, |
| - | die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden, |
| - | die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Forderungen im Zusammenhang mit der zugelassenen Nutzung des Gebietes. |
Die Erschließung der Standorte ist durch die vorhandene innerörtliche Erschließung in Panschow gegeben.
Zur Umsetzung der genannten Planungsziele ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Ortsteil Panschow der Gemeinde Sarnow erforderlich.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Sarnow, 02.09.2025