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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Krien für die Haushaltsjahre 2022/2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.072023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

___________

1)einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

__________

1)einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

2022

112.700 €

112.700 €

2023

1.877.600 €

1.953.100 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

2022

0 €

0 €

2023

0 €

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

2022

4.284.200 €

4.284.200 €

2023

5.449.900 €

5.793.500 €

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

381 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2022 = 7,1139 und für 2023 = 7,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2022 auf 1.934,37 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.

Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2023 auf 2.072,64 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtrgshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.10.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023

Der Gesamtbetrag von 1.953.100 €

(in Worten: eine Million neunhundertdreiundfünfzigtausendeinhundert Euro)

wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für 2023

Vom Gesamtbetrag von 5.793.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), abweichend ein Betrag in Höhe von 4.533.300 €

(in Worten; vier Millionen fünfhundertdreiunddreizigtausenddreihundert Euro)

genehmigt.