Gemeinde Neetzow-Liepen
Der Bürgermeister
-Amtliche Bekanntmachung-
hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2022 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ beschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat mit Beschluss vom 23.10.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ einschließlich Begründung in der Fassung vom August 2023 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 62 ha und umfasst die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 294, 303, 304, 305, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 405/3, 415 und 416 der Flur 1 in der Gemarkung Preetzen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand August 2023, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 22.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023
auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden möglich:
| Montags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.