Gemeinde Spantekow
Der Bürgermeister
-Amtliche Bekanntmachung-
hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat am 24.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Spantekow Nord“ der Gemeinde Spantekow gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Spantekow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst drei Teilgeltungsbereiche, die im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt sind. Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Spantekow, Flur 3, das Flurstück 243/1. Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Spantekow, Flur 3 das Flurstück 244/3. Teilgeltungsbereich 3 umfasst in der Gemarkung Spantekow, Flur 3, die Flurstücke 310 (tlw.) und 311 (tlw.). Die gesamte Flächengröße beträgt 3,75 ha.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Spantekow, 01.11.2023