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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 den Beschluss gefasst, die Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow aufzustellen.

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Geltungsbereich und Größe

Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde

Boldekow

Gemarkung

Boldekow

Flur

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Flurstücke

71/1 (tw.), 71/5 (tw.), 87(tw.) und 90 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow beträgt circa 19.100 m2.

Der Plangeltungsbereich der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

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Anlass der Planaufstellung

Für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow soll eine der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow gibt es bislang keine gültige Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB.

Um die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow vorzunehmen.

Mit der Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

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Planungsziele

Mit der Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ort Boldekow,

-

Schaffung von Baurecht für geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Dorfstraße gegeben.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow erforderlich.

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Verfahrenshinweise

Die Aufstellung der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsgebot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.