Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 den Beschluss gefasst, die Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow aufzustellen.
| 1 | Geltungsbereich und Größe | |
| Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: | |
| Gemeinde | Boldekow |
| Gemarkung | Boldekow |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 71/1 (tw.), 71/5 (tw.), 87(tw.) und 90 (tw.) |
| Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow beträgt circa 19.100 m2. | |
| Der Plangeltungsbereich der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. | |
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| 2 | Anlass der Planaufstellung | |
| Für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow soll eine der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. | |
| Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht. | |
| Für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow gibt es bislang keine gültige Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB. | |
| Um die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow vorzunehmen. | |
| Mit der Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. | |
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| 3 | Planungsziele | |
| Mit der Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden: | |
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ort Boldekow, |
| - | Schaffung von Baurecht für geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
| Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Dorfstraße gegeben. | |
| Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung einer Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow erforderlich. | |
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| 4 | Verfahrenshinweise | |
| Die Aufstellung der Klarstellungssatzung mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Boldekow der Gemeinde Boldekow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. | |
| Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. | |
| Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt der Vorhabenträger. | |
| Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsgebot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten. | |