Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.02.2023 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow aufzustellen.
| 1 | Geltungsbereich und Größe |
| Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: |
| Gemeinde | Ducherow |
| Gemarkung | Busow |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 80/2 (tw.), 146 (tw.), 149, 150, 153 (tw.), 154, 155, 156, 157, 158, 159 und 175 |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20, 21, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76/1, 76/2, 91, 92, 93, 94 (tw.), 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 125 |
| Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow beträgt 205.400 m2. | |
| Der Plangeltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. | |
| Ausgenommen hiervon ist der Geltungsbereich des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Parkanlage" der Gemeinde Ducherow, da dieser bereits einer Planung mit Festsetzungen unterliegt. | |
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| 2 | Anlass der Planaufstellung | |
| Für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung aufgestellt werden. | |
| Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht. | |
| Für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Busow. | |
| Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow vorzunehmen. | |
| Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. | |
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| 3 | Planungsziele | |
| Mit der Aufstellung Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden: | |
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Busow, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
| Die Erschließung des Standortes ist durch die Landstraße von Ducherow kommend und durch die Landstraße von Neu Kosenow gegeben. | |
| Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow erforderlich. | |
| Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Ducherow. | |
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| 4 | Verfahrenshinweise | |
| Die Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Busow der Gemeinde Ducherow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. | |
| Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. | |