Von Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt die Meldebehörde laut § 58c Absatz 1 Soldatengesetz Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.
Wünschen Sie keine Zusendung dieses Informationsmaterials, müssen Sie der Datenübermittlung im Einwohnermeldeamt –Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow- widersprechen.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.