Vermessungsstelle
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Hausanschrift: Mühlenstraße 18 c,
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202100476 | Gemarkung | Bugewitz |
| Gemeinde | Bugewitz | Flur | 3 |
| Lage | Radweg Heidemühl - Hohenheide | Flurstücke | 43/4, 44, 48, 61, 65, 67/1,72, 74, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 100/2, 101/2, 103/1 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-
verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmar-
kung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
vom 29.11.2023 bis zum 29.12.2023.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Beginn am: (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
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Ort, Datum Unterschrift