Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Offenlegung im Amtsblatt November 2023

Vermessungsstelle

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Hausanschrift: Mühlenstraße 18 c,

17389 Anklam

Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-

verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmar-

kung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Bugewitz, Bugewitz, 3, 69

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam

während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr

vom 29.11.2023 bis zum 29.12.2023.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die

Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am: (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am: (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

….....................................................................................

Ort, Datum Unterschrift