Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V beabsichtigt den Erlass einer Verordnung für das geplante Naturschutzgebiet „Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff“.
Hierzu wurden 2021 die Gemeinden, die im voraussichtlichen Geltungsbereich der Verordnung liegen, sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden, nach § 15 Absatz 1 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern angehört. Die Ergebnisse dieser Anhörung führten zu einer Überarbeitung des Verordnungsentwurfes.
Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Verordnungsentwurf liegen gemäß § 15 Absatz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes im Zeitraum
vom 20.11.2024 bis zum 19.12.2024
im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow aus.
Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar:
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Jede Person kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit beim Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow oder beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Abteilung 2, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, Bedenken oder Anregungen vorbringen.