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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse gemäß § 13 BodSchätzG

Finanzamt Greifswald

Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse

gemäß § 13 BodSchätzG

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung in der Gemeinde Iven, Gemarkung Iven und der Gemeinde Nerdin, Gemarkungen Nerdin und Thurow A sowie der Gemeinde Krusenfelde, Gemarkungen Gramzow und Krusenkrien werden in der Zeit

vom 20.11.2024 bis zum 20.12.2024

in den Diensträumen des Finanzamtes Greifswald offengelegt.

Termine zur Einsichtnahme erhalten Sie nach vorheriger Vereinbarung unter 03855 884-3569 bei Frau Hansow.

Offengelegt werden Ersatzfeldkarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Der Offenlegung unterliegen nur die Nachschätzungsergebnisse. Die Ergebnisse der bisherigen Bodenschätzung, die nicht durch die Nachschätzung verändert wurden, bleiben bestandskräftig. Die offengelegten Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten nicht gesondert bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Nachschätzungsergebnisse können durch den Eigentümer der betreffenden Grundstücke mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Die Rechtsbehelfe sind bei dem bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zur übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an

dem die oben genannte Offenlegungsfrist endet. Ergeht kein Einspruch, werden die Nachschätzungsergebnisse mit dem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar.