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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz

Von Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt die Meldebehörde laut § 58c Absatz 1 Soldatengesetz Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.

Wünschen Sie keine Zusendung dieses Informationsmaterials, müssen Sie der Datenübermittlung im Einwohnermeldeamt - Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow - widersprechen.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Ihr Einwohnermeldeamt