Gemeinde Spantekow
Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Photovoltaikanlage Rehberg II“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Photovoltaikanlage Rehberg II“ der Gemeinde Spantekow gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Spantekow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Rehberg, Flur 3, das Flurstück 32. Die gesamte Flächengröße beträgt ca. 13,1 ha.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Spantekow, 01.10.2024