Gemeinde Stolpe an der Peene
Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Stolpe“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe an der Peene hat am 09.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Stolpe“ der Gemeinde Stolpe an der Peene gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Stolpe an der Peene entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Stolpe, Flur 4, das Flurstück 15; Flur 7, die Flurstücke 2, 3 und 5; Flur 8, die Flurstücke 18 und 19. Die gesamte Flächengröße beträgt ca. 106 ha.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Stolpe an der Peene, 09.10.2024