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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Ausschreibungstext

Die Gemeinde Krien schreibt ein mit einem Wohnhaus (2WE) bebautes Grundstück in der Gemarkung Wegezin, Flur 2, Flurstück 18/4, Lage Wegezin 38, meistbietend zum Mindestpreis des durch ein Gutachten ermittelten Verkehrswertes von 87.300 € zum Verkauf aus. Es handelt sich um ein 1.388 m² großes Grundstück mit der Nutzungsart Wohnbaufläche.

Ein Gutachten über den Verkehrswert mit Energieausweis liegt vor und kann im Amt Anklam-Land in der Außenstelle Ducherow im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften eingesehen werden.

Wegezin ist ein ländlich gelegener Ortsteil der Gemeinde Krien im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern. Der Ort befindet sich etwa 16 km südwestlich von Anklam und rund 40 km südlich von Greifswald, eingebettet in eine ruhige, landwirtschaftlich geprägte Umgebung. In der Gemeinde Krien befindet sich eine Kindertagesstätte sowie eine Grundschule. Die Gemeinde Spantekow ist ca. 2 km entfernt, dort befindet sich ebenfalls eine Kindertagesstätte sowie eine Schule mit Grund- und Regionalschulteil.

Trotz der abgelegenen Lage ist Wegezin gut erreichbar: Die nahe verlaufende Bundesstraße 199 verbindet den Ort mit Anklam und führt weiter zur Autobahn A20, die eine schnelle Ost-West-Verbindung ermöglicht. Weitere Bundesstraßen wie die B109 und B110 sind über Anklam erreichbar. Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich ebenfalls in Anklam und bietet direkte Zugverbindungen nach Berlin, Greifswald und Stralsund.

Ausschreibungsbedingungen:

1.

Die entstandenen Kosten für das Verkehrswertgutachten sowie die Kosten der Kaufvertragsverhandlung- und Abwicklung sind vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis für das Objekt zu übernehmen.

2.

Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemeinde Krien dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Krien abgeleitet werden.

3.

Die Gemeinde Krien ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden, insbesondere dann, wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch zu geringe Gebote gefährdet ist.

4.

Es werden nur schriftliche Angebote berücksichtigt, die bis zum 10.12.2025 in einem verschlossenen und als Kaufangebot kenntlich gemachten Briefumschlag im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 1792 Spantekow eingegangen sind. Mit der handschriftlichen Unterschrift erkennt der Bieter die Ausschreibungsbedingungen an.