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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Postlow Aufstellungsbeschluss TFNP Postlow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Wind“ der Gemeinde Postlow

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Büro Rostock, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock (nachfolgend Vorhabenträger), hat bei der Gemeinde Postlow beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes einzuleiten. Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Tramstow der Gemeinde Postlow und umfasst die Flächen der Gemarkung Görke A, Fluren 1, Flurstücke 2/5, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14/1, 15, 16, 17, 18, 19, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 und 32/1, 32/2, 33; Flur 2, Flurstücke 1, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29/2, 29/4, 30/1, 30/3 und 71 sowie Flur 5, Flurstück 73/1 und der Gemarkung Tramstow, Flur 2, Flurstücke 40/1, 46, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87 und 88.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet (KP Planungsgrenze – FNP Kriterium, blau) mit einer Gesamtgröße von ca. 141 ha, die Errichtung und den Betrieb von bis zu 10 Windenergieanlagen zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich die Kosten, sämtlich entstehender Planungskosten, zu übernehmen. Negative Finanzauswirkungen für die Gemeinde Postlow werden ausgeschlossen.

Die nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll durch die Verwaltung durchgeführt werden. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt die schriftliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Verwaltung. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Planungsauswirkungen informiert. Gleichzeitig erfolgt in diesem Rahmen die Aufforderung zur Äußerung hinsichtlich des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Wind“ der Gemeinde Postlow gefasst.

Der Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Wind“ der Gemeinde Postlow wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Postlow, 10.09.2025