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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Spantekow über die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow aufzustellen.

1

Geltungsbereich und Größe

Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der

Gemeinde

Spantekow

Gemarkung

Dennin

Flur

7

Flurstücke

13/3 (tw.), 13/4, 14/1, 14/5, 14/7, 14/8, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 14/17, 14/18, 14/19, 14/20 (tw.), 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 15/7, 16 (tw.) und 20 (tw.)

Flur

8

Flurstücke

3/1, 3/2, 3/8, 3/11, 3/13, 3/15, 3/16, 3/17, 3/19, 3/21, 3/22,3/23, 3/24, 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/29, 3/30, 3/31, 3/32, 6/8, 6/9, 6/11, 6/12, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/17, 6/18, 6/19 (tw.), 6/20 (tw.), 6/21, 6/22, 6/23, 6/24 und 16 (tw.)

Flur

9

Flurstücke

2/1 (tw.), 2/3 (tw.), 2/4 (tw.), 2/6, 2/7 (tw.), 2/8 (tw.), 3/2, 3/3, 3/6, 3/8 (tw.), 3/10 (tw.), 3/11 (tw.), 3/12 (tw.), 3/13 (tw.), 3/14 (tw.), 3/16 (tw.), 3/17, 3/18, 3/19 (tw.), 4 (tw.), 5, 6, 8/5, 8/6 (tw.), 8/7, 8/8 (tw.), 8/9, 8/10, 11, 17 und 19 (tw.),

ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow beträgt circa 130.230 m².

2

Anlass der Planaufstellung

Für den Ortsteil Dennin der Gemeinde Spantekow soll eine Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow aufgestellt werden.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene Wohnbebauung und die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Dennin der Gemeinde Spantekow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dennin der Gemeinde Spantekow umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Dennin.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes zu realisieren, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow vorzunehmen.

Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil des Dorfes Dennin der Gemeinde Spantekow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

3

Planungsziele

Mit der Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

  • Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Dennin,

  • Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

  • Schaffung von Baurecht für den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes

  • Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Landstraße (L 31) gegeben.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow erforderlich.

Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Spantekow.

4

Verfahrenshinweise

Die Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Spantekow.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Spantekow, 23.11.2023

Hr. Klien

(Dienstsiegel)

Bürgermeister