Das Amt Anklam-Land unterhält für die amtsangehörigen Gemeinden eine Schiedsstelle. Diese ist zum 12.02.2024 neu zu besetzen, da die Amtszeit der Schiedspersonen am 11.02.2024 endet. Aus diesem Grund sucht das Amt Anklam-Land für die Wahlperiode 2024-2029 interessierte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson sowie deren Stellvertreter für das Amt Anklam-Land.
Schiedspersonen sind zuständig auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts sowie für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind. Gerichtliche Auseinandersetzungen können somit oftmals vermieden werden.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson wahrgenommen.
Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss auf fünf Jahre gewählt. Diese Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Greifswalder Amtsgerichtes.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollte Ansehen genießen und fähig sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Mitzubringen sind: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, Geduld, etwas Zeit für das Ehrenamt, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Ausund Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie sollen im Amt Anklam-Land ihren Hauptwohnsitz haben und zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:
wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Personen, die Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.12.2023 mit kurzem Lebenslauf schriftlich ans:
Amt Anklam-Land, Der Amtsvorsteher, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow