Gemeinde Bargischow
Der Bürgermeister
Betr.: | 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bargischow |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat am 19.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bargischow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Bargischow“ der Gemeinde Bargischow beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt und umfasst vier Teilgeltungsbereiche mit einer Gesamtfläche von ca. 48 ha. Teilgeltungsbereich 1 umfasst die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 17/2, 18, 20/2 und 46/1, Flur 1 der Gemarkung Bargischow. Teilgeltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 5/1, 6 und 12/1, Flur 1 der Gemarkung Bargischow sowie die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 5/1, 6/1 und 7, Flur 3 der Gemarkung Woserow. Teilgeltungsbereich 3 umfasst die Flurstücke 48/1, 49, 50, 51, 52/1, 52/3, 122, 123, 124/2, 125, 126, 129, 131, 133, 134/2, 145, 146 und 147, Flur 1 der Gemarkung Bargischow. Teilgeltungsbereich 4 umfasst die Flurstücke 137, 138, 139, 140, 141, 143 und 144, Flur 1 der Gemarkung Bargischow sowie das Flurstück 48/1, Flur 3 der Gemarkung Woserow.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom
20.12.2023 bis 31.01.2024
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden:
| Montags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jeder Person Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Im Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht auch die Möglichkeit der Erörterung. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.