Gemeinde Boldekow
Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „SO Photovoltaik Borntin“ |
| hier: | redaktionelle Korrektur zur Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „SO Photovoltaik Borntin“ der Gemeinde Boldekow im Amtsblatt Nr. 11 des Amtes Anklam-Land vom 15.11.2023, Seite 5, enthielt einen Fehler in Bezug auf den Auslegungszeitraum. Dieser wurde mit „23.10.2023 bis 30.11.2023“ angegeben. Korrekt ist der Zeitraum „22.11.2023 bis 22.12.2023“. Im Hauptbekanntmachungsmedium gemäß Hauptsatzung des Amtes Anklam-Land, der Website des Amtes Anklam-Land, ist der Auslegungszeitraum korrekt bekannt gemacht worden. Aufgrund dessen wird die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht wiederholt.
Boldekow, den 22.11.2023