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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Spantekow

Gemeinde Spantekow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage Japenzin“

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat mit Beschluss vom 05.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage Japenzin“ in der Fassung vom September 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 194 (tlw.) und 195 der Flur 3 in der Gemarkung Japenzin.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Neben-anlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand September 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 20.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024

auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

Der Vorhabenstandort umfasst eine durch intensive Tierhaltung genutzte Konversionsfläche.

Die im Geltungsbereich betroffenen Flurstücke weisen laut Katasterdaten eine mittlere Bodengüte auf.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

Der hier geplante Solarpark soll als Zwischennutzung auf einen Zeitraum von maximal 30 Jahren Betriebsdauer begrenzt werden.

Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

Natürliche Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung befinden sich nicht innerhalb des Untersuchungsraums.

Das Niederschlagswasser kann überwiegend vollständig und ungehindert im Boden versickern.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

Japenzin liegt in Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland. Das Bundesland unterliegt dem Einfluss von zwei unterschiedlichen Klimazonen, jedoch dominiert das feuchte Kontinentalklima.

Das Klima in Japenzin ist gemäßigt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Um die Betroffenheit von den nach FFH IV-Arten streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen wurde ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt.

Es sind weiterhin keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Diversität im Zusammen mit der Umsetzung des Vorhabens zu befürchten.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotopkartierung,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Der Untersuchungsraum ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

Die landwirtschaftliche Vorprägung des Planungsraums sowie die Nähe zur L296 und zu der angrenzenden Bahntrasse vermindern die Erlebbarkeit und Wahrnehmbarkeit der lokalen Landschaft als Natur- und Lebensraum.

Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in ca. 100 m Entfernung des Plangebietes am Rande der Ortslage Japenzin.

Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans sind keine wesentlichen Immissions-wirkungen im Plangebiet vorhersehbar, die zu immissions-schutzrechtlichen Auswirkungen im Sinne von Überschreitungen gesetzlich vorgeschriebener Immissionsgrenzwerte führen könnten.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale, die als Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und als Zeitzeugen der Geschichte zu erhalten sind.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Nationale oder europäische Schutzgebiete werden nicht überplant.

Als nächstgelegene Schutzgebiete sind das Vogelschutzgebiet DE 2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“ und das Landschaftsschutzgebiet LSG 090 „Landgrabental“ zu benennen. Beide befinden sich südwestlich des Plangebietes in etwa 1.700 m Entfernung.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Spantekow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Spantekow, 05.12.2023

G. Klien

(Siegel)

Bürgermeister