Die Gemeindevertretung der Gemeinde Butzow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.10.2023 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow aufzustellen.
| 1 | Geltungsbereich und Größe |
Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
| Gemeinde | Butzow |
| Gemarkung | Alt Teterin |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 19 (tw.), 33 (tw.), 34 (tw.), 35/3 (tw.), 35/4, 35/5, 43/2, 43/3 (tw.), 44/1 (tw.), 45 (tw.), 46/1 (tw.), 47/1, 47/5, 47/6, 47/7 (tw.), 48/4, 48/5, 48/6, 48/7, 49 (tw.), 50, 51, 52, 53/1, 54/1, 54/2, 55 (tw.), 56 (tw.), 57, 58, 59 (tw.), 60 (tw.), 61 (tw.), 62/1, 62/2, 63/2 (tw.), 64, 65 (tw.), 66/1, 67/1 und 68/1 |
| Flur | 3 |
| Flurstücke | 10, 11, 12/2 (tw.), 12/3, 12/4, 14/1, 14/2 (tw.), 15/1 (tw.), 15/2, 16/1, 17/1, 17/2 (tw.), 18, 19 (tw.), 20 (tw.), 21 (tw.), 23, 24/1, 24/4, 25/1, 25/2, 26, 27 und 33 (tw.) |
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow beträgt 121.000 m².
Der Plangeltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
| 2 | Anlass der Planaufstellung |
Für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow aufgestellt werden.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteiles Alt Teterin.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
| 3 | Planungsziele |
Mit der Aufstellung Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Alt Teterin,
Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,
Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und
Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.
Die Erschließung des Standortes ist durch die Landstraße von Stretense kommend und durch die Landstraße von Butzow über Lüskow kommend gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow erforderlich.
Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Butzow.
| 4 | Verfahrenshinweise |
Die Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsgebot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.
Butzow, 25.10.2023