In der Zeit vom
01.03.2025 bis 21.12.2025
werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Medow (Gemarkungen: Medow, Brenkenhof und Wussentin) sowie der Gemeinde Japenzin (Gemarkungen: Japenzin und Reberg) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.
§ 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Ausgrabungen, zu dulden.