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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Finanzamt Greifswald

Bekanntmachung Bodenschätzung

In der Zeit vom

01.03.2025 bis 21.12.2025

werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Medow (Gemarkungen: Medow, Brenkenhof und Wussentin) sowie der Gemeinde Japenzin (Gemarkungen: Japenzin und Reberg) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.

§ 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Ausgrabungen, zu dulden.

Leiterin des Schätzungsausschusses
Krohn, ALS
Finanzamt Greifswald