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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Information Heckenschnitt und Baumpflanzungen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften weißt aufgrund wiederholter Beschwerden darauf hin, dass Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass selbstgepflanzte Bäume auf Gemeindegrundstücken (auch auf Grünstreifen vor den Häusern) nicht toleriert werden können und daher entfernt werden.