Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Krien vom 29.10.2024(SI/KR/2024/004)

Top 9

Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2023

Vorlage: KR/2024/011

Herr Prust übernimmt die Versammlungsleitung.

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die

Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens

31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Krien zum

31. Dezember 2023 i. d. F. vom 17.09.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krien entlastet den Bürgermeister, Herrn Mike Stegemann, für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

7

Stimmen dagegen:

/

Stimmenthaltung(en):

/

Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V:

1 ( Herr Stegemann)

Herr Stegemann übernimmt wieder die Versammlungsleitung.

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, den 08.11.2024