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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Entgeltordnung für die Nutzung von gemeindlichen Räumen in der Gemeinde Medow

1. Nutzungsbereich

1.

Die Gemeinde Medow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtung:

Gemeindehaus Medow, Pappelallee 8, 17391 Medow

Gemeindehaus Thurow, Thurow Nr. 35, 17391 Medow

2.

Die Gemeinde Medow stellt, auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, gemeindliche Räume gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

3.

Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

2. Entgeltpflicht

Für die Nutzung der Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

3. Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

4. Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:

Gemeindehaus Medow

Nutzung

Entgelt

Nutzer

pro Tag

100,00 €

Einwohner der Gemeinde

50,00 €

Mitglieder der Feuerwehr

150,00 €

Dritte

stündliche Nutzung

10,00 €

je angefangene Stunde

Gemeindehaus Thurow

Nutzung

Entgelt

Nutzer

pro Tag

60,00 €

Einwohner der Gemeinde

100,00 €

Dritte

stündliche Nutzung

10,00 €

je angefangene Stunde

Nach Nutzung sind alle Räume in gewischtem und ordentlichen Zustand zu übergeben. Der bei Nutzung anfallende Abfall einschließlich Leergut, ist durch den Nutzer selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei einer ganztägigen Nutzung endet die Nutzungsdauer einen Tag nach Ablauf des Vertrages um 12.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Reinigung zu erfolgen und ist der Schlüssel abzugeben.

5. Befreiung von der Zahlungspflicht

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, können von der Entgeltpflicht befreit werden.

Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.

Über die Befreiung von der Entgeltpflicht entscheidet der Bürgermeister. Ein Anspruch besteht nicht.

6. Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Der Nutzungsvertrag über die Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde Medow gilt als Rechnung.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen.

7. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Medow, 05.11.2024