| 1. | Die Gemeinde Medow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtung: | |
| • | Gemeindehaus Medow, Pappelallee 8, 17391 Medow |
| • | Gemeindehaus Thurow, Thurow Nr. 35, 17391 Medow |
| 2. | Die Gemeinde Medow stellt, auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, gemeindliche Räume gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung. | |
| 3. | Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht. | |
Für die Nutzung der Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Für die Nutzung der Räume und Inventar hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe zu zahlen:
| Nutzung | Entgelt | Nutzer |
| pro Tag | 100,00 € | Einwohner der Gemeinde |
| 50,00 € | Mitglieder der Feuerwehr |
| 150,00 € | Dritte |
| stündliche Nutzung | 10,00 € | je angefangene Stunde |
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| Gemeindehaus Thurow | ||
| Nutzung | Entgelt | Nutzer |
| pro Tag | 60,00 € | Einwohner der Gemeinde |
| 100,00 € | Dritte |
| stündliche Nutzung | 10,00 € | je angefangene Stunde |
Nach Nutzung sind alle Räume in gewischtem und ordentlichen Zustand zu übergeben. Der bei Nutzung anfallende Abfall einschließlich Leergut, ist durch den Nutzer selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei einer ganztägigen Nutzung endet die Nutzungsdauer einen Tag nach Ablauf des Vertrages um 12.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Reinigung zu erfolgen und ist der Schlüssel abzugeben.
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, können von der Entgeltpflicht befreit werden.
Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.
Über die Befreiung von der Entgeltpflicht entscheidet der Bürgermeister. Ein Anspruch besteht nicht.
Der Nutzungsvertrag über die Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde Medow gilt als Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto einzuzahlen.
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Medow, 05.11.2024