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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S.270, 351) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern - KAG M-V vom 12. April 2005, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2023 (GOVOBI. M-V S. 650), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen vom 18.11.2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 24.04.2014, geändert durch Artikel 1 der Ersten Satzungsänderung der Hundesteuersatzung vom 20.12.2022, wird wie folgt geändert:

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr:

-

Für den ersten Hund

60,00

-

Für den zweiten Hund

100,00 €

-

Für den dritten und jeden weiteren Hund

150,00 €

(2) Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt für ein Kalenderjahr

-

Für den ersten Hund

400,00 €

-

Für den zweiten Hund

600,00 €

-

Für den dritten und jeden weiteren Hund

800,00 €

(3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

(4) Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als 1. Hunde.

(5) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.