Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Drewelow“ |
| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drewelow hat in ihrer Sitzung am 26.11.2024 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 inkl. örtlicher Bauvorschriften mit dem dazugehörigen Entwurf der Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 12.12.2024 bis zum 24.01.2025
auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter folgender URL veröffentlicht.
https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während folgender Zeiten:
| montags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| dienstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| mittwochs | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| donnerstags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| freitags | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Mail: m.albrecht@amt-anklam-land.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
| - | Umweltbericht |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| - | Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 29.12.2022 |
| - | Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 23.01.2023 |
| - | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 04.01.2023 + 24.02.2023 |
| - | Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ vom 02.12.2022 |
| - | Stellungnahme des Bauernverbandes vom 21.12.2022 |
| - | Stellungnahme des NABU M-V vom 06.01.2023 |
| - | Stellungnahme des BUND M-V vom 19.01.2023 |
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht.
Schutzgut Boden
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen.
Schutzgut Mensch
Mögliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut wurden untersucht. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 erfolgt keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Gesetzlich geschützte Biotope bleiben erhalten. Durch die Planung werden keine geschützten Arten gefährdet. Die Planung geht mit keinen negativen Entwicklungen in Bezug auf die Artenvielfalt einher. Es werden Maßnahmen zum Schutz möglicherweise betroffener Arten getroffen.
Schutzgut Luft und Klima
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima wurde untersucht und bewertet.
Schutzgut Landschaftsbild/Kulturgüter
Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Es befinden sich keine Bodendenkmäler im Plangebiet.
Schutzgut Fläche
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche wurden untersucht. Es ist mit insgesamt geringen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgutes Fläche zu rechnen.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Es wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V erstellt.
Es wurde die mögliche Betroffenheit von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Säugetieren, Käferarten, Falterarten, Pflanzenarten, Libellen, Fischen und Mollusken untersucht. Zur Untersuchung einer möglichen Betroffenheit von Brutvögeln wurden Kartierungen durchgeführt. Es wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Das Plangebiet liegt in einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft sowie in einem Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung. Gemäß der Landesplanung steht die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage den Zielen der Raumordnung entgegen.
Durch den positiven Zielabweichungsbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 24.10.2024 ist die Abweichung von den Zielen der Raumordnung nunmehr zulässig.
Untere Naturschutzbehörde
Es wird die Durchführung einer Umweltprüfung und die Ausfertigung eines Umweltberichts gefordert. Es werden Hinweise zu den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen gegeben. Es werden Hinweise zu den Belangen des speziellen Artenschutzes gegeben. Es werden Hinweise zum gesetzlichen Baumschutz gegeben. Es wird eine Pufferstreifen von 20 m um die gesetzlich geschützten Biotope gefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern sind.
04.01.2023: Es werden Belange der Abteilungen Naturschutz, Wasser und Boden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Weiterhin befinden sich im Plangebiet keine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen, weswegen die Belange des anlagenbezogenen Immissionsschutzes nicht betroffen werden.
24.02.2023: Es bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Bedenken zur Errichtung von Solaranlagen auf Ackerflächen mit derart geringen Bodenpunkten (28 BP).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Dränagen und mindestens ein Dränsammler befindet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Bewässerungsleitungen durch das Plangebiet verlaufen.
Positionen des Bauernverbandes zur Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Freiflächenphotovoltaikanlagen werden aufgeführt.
Es gäbe noch Wissenslücken über die Auswirkungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf bspw. das Meideverhalten von Arten. Es wird auf einen Kriterienkatalog für naturverträgliche Freiflächenphotovoltaikanlagen verwiesen. Es wird auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Standorte von Grünland-Moorböden verwiesen. Anforderungen an Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie Flächen, die von derartigen Anlagen freizuhalten sind, werden genannt. Es werden verschiedene, konkrete Änderungsvorstellungen für die Planung, die aus Naturschutzbelangen resultieren, genannt.
Es wird davon ausgegangen, dass für den Fall, dass eine Entscheidung zu treffen ist, bei der der BUND zur Mitwirkung berechtigt ist, eine offizielle Beteiligung durch die dafür zuständige Behörde erfolgt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
Spantekow, 26.11.2024