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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 12/2025
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Iven für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflchtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1.

im Ergebnishaushalt

einen Gesamtbetrag der Erträge

475.700 €

554.900 €

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

802.400 €

1.310.200 €

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-326.700 €

-755.300 €

2.

im Finanzhaushalt

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

461.700 €

540.900 €

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung

805.500 €

1.322.500 €

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-343.800 €

-781.600 €

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

43.600 €

48.800 €

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

40.500 €

54.700 €

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.100 €

-5.900 €

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

von bisher

0 €

auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

von bisher

0 €

auf

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher

1.916.900 €

auf

2.365.400 €

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

von bisher

360 v. H.

auf

315 v. H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

von bisher

420 v. H.

auf

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

von bisher

383 v. H.

auf

383 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Nachtragstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 0,800

Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 0,800 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angabe

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.134.500 €

-1.563.024 €

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.343.500 €

-1.781.270 €

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-975.500 €

-1.404.035 €

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.11.2025 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.063.085 € genehmigt.

Iven, den 25.11.2025

Jörg Beweries
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 52 (2) und 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurde am 19.11.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.063.085 € genehmigt.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom 25.11.2025 bis 19.12.2025

im Amtsgebäude des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Iven, den 25.11.2025

Jörg Beweries
Bürgermeister