Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflchtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge | 475.700 € | 554.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 802.400 € | 1.310.200 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -326.700 € | -755.300 € |
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| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 461.700 € | 540.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung | 805.500 € | 1.322.500 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -343.800 € | -781.600 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 43.600 € | 48.800 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 40.500 € | 54.700 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.100 € | -5.900 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt | von bisher | 0 € | auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher | 0 € | auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher | 1.916.900 € | auf | 2.365.400 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||||
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| (Grundsteuer A) | von bisher | 360 v. H. | auf | 315 v. H. |
| b) | für die Grundstücke | ||||
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| (Grundsteuer B) | von bisher | 420 v. H. | auf | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher | 383 v. H. | auf | 383 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 0,800
Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 0,800 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.134.500 € | -1.563.024 € |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.343.500 € | -1.781.270 € |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -975.500 € | -1.404.035 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.11.2025 mit folgenden Einschränkungen erteilt:
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.063.085 € genehmigt.
Iven, den 25.11.2025
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 52 (2) und 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurde am 19.11.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.063.085 € genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 25.11.2025 bis 19.12.2025
im Amtsgebäude des Amtes Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Iven, den 25.11.2025