Gemeinde Postlow
Der Bürgermeister
-Amtliche Bekanntmachung-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow hat in der Sitzung am 29.04.2026 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Agri-Photovoltaikanlage Görke" in der Fassung vom März 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 36,3 ha ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen. Er umfasst in der Flur 5 in der Gemarkung Görke A die Flurstücke 29/13, 29/14 (tlw.), 72 (tlw.), 73/1 (tlw.) und 73/3 (tlw.).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2,Agri-Photovoltaikanlage Görke" verfolgt die Ziel-stellung der Errichtung einer Agri-PV-Anlage südwestlich der Ortslage Görke. Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten zielen auf eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung ab. Diese soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans planungsrechtlich ermöglicht werden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Agri-Photovoltaikanlage Görke", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) in der in Fassung vom März 2026, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom
auf der Homepage des Amtes Anklam-Land unter dem Link https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplaene-postlow/sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Bauamt der Amtsverwaltung Anklam-Land, Hauptstraße 7, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung / allgemeine Bauverwaltung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 bis 12.00 Uhr |
Ergänzend wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bürger-Informationsveranstaltung durchgeführt.
Diese findet am Do, 25.06.2026 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Görke (Görke 10, 17391 Postlow) statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird das Planvorhaben vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu äußern.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Artenschutzfachbeitrag |
| 5. | Ergebnisbericht faunistische Kartierung |
| 6. | Gutachterttche Stettungnahme Blendwirkungen |
| 7. | Landwirtschaftliches Nutzungskonzept |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit | |
| • | Mögliche Auswirkungen durch bauzeitliche Lärmimmissionen sowie Licht- und Blendwirkungen wurden untersucht. |
| • | Im Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme zur Blendwirkung sind keine erheblichen Belästigungen von Wohnnutzungen oder Verkehrswegen zu erwarten. |
| • | Die nächstgelegene Wohnbebauung der Ortslage Görke liegt in mehreren hundert Metern Entfernung, sodass insgesamt nur geringe bis keine Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht (Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit), Gutachterliche Stellungnahme zur potenziellen Blendwirkung. | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| • | Der Geltungsbereich wird überwiegend als intensiv genutztes Ackerland genutzt. Wertgebende Biotopstrukturen (u. a. Gehölzbestände, Baumreihen, Gräben) liegen überwiegend außerhalb der überbaubaren Flächen und bleiben erhalten. |
| • | Im Untersuchungsraum wurden insbesondere Brutvögel der Feldflur (z. B. Feldlerche), zudem Amphibien in angrenzenden Gewässern, Reptilien in Randstrukturen sowie Fledermäuse als Nahrungsgäste betrachtet. |
| • | Die Eingriffe sind überwiegend temporär und baubedingt; durch die Agri-PV-typische Aufständerung bleibt die Fläche weiterhin nutzbar. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Artenschutzfachbeitrag, Ergebnisbericht faunistische Kartierung, | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| • | Es befinden sich typische landwirtschaftlich genutzte Böden im Plangebiet; besondere oder schutzwürdige Bodenstandorte sind nicht betroffen. |
| • | Die Errichtung der Anlage erfolgt überwiegend mittels Rammfundamenten, sodass nur in sehr geringem Umfang Versiegelungen (z. B. Trafostationen, Wege) entstehen. |
| • | Baubedingte Bodenverdichtungen sind zeitlich begrenzt; die Bodenfunktionen bleiben langfristig überwiegend erhalten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |
| • | Flächenverbrauch gering, da nur kleine Bereiche dauerhaft versiegelt werden. |
| • | Landwirtschaftliche Nutzung bleibt weitgehend erhalten (> 85 % nutzbar). |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| • | Beim ordnungsgemäßen Betrieb sind keine stofflichen Einträge in Grund-oder Oberflächengewässer zu erwarten. |
| • | Gewässer im Umfeld (Gräben, temporäre Kleingewässer) werden nicht überbaut; gesetzliche Abstände werden eingehalten. |
| • | Negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zum Punkt Gewässer, | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz | |
| • | Keine relevanten Luftschadstoffemissionen durch den Betrieb der Agri-PV-Anlage; bauzeitliche Emissionen sind nur vorübergehend. |
| • | Positiver Klimaschutzeffekt durch erneuerbare Stromerzeugung |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| • | Sichtbare Veränderung durch die Agri-PV-Strukturen, jedoch in einem vorbelasteten Agrarraum mit geringer landschaftlicher Empfindlichkeit. |
| • | Bestehende Gehölzstrukturen und die geplante Sichtschutzhecke mindert die optische Wirkung der Anlage im Landschaftsraum. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| • | Innerhalb des Plangebietes sind Bodendenkmale bekannt bzw. nicht auszuschließen. |
| • | Ein Baudenkmal (Kirche in der Ortslage Görke) im räumlichen Umfeld des Vorhabens wurde in der Untersuchung berücksichtigt. |
| • | Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur-oder Sachgütern sind bei Einhaltung der vorgesehenen Schutz- und Hinweisregelungen nicht zu erwarten. |
| • | Hinweise zum Umgang mit Zufallsfunden gemäß Denkmalschutzrecht sind Bestandteil der Planung. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
| • | Im Geltungsbereich befinden sich keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete. |
| • | Nächstgelegene Natura-2000-Gebiete liegen außerhalb des Wirkraumes, sodass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. |
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstettung eines Bauteitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.
Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Postlow, 29.04.2026