Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 13/2026
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung Entwurfsbeteiligung - 2. Änderung TFNP Löwitz




Gemeinde Ducherow

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.: 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplans der ehemaligen Gemeinde Löwitz

Hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Veröffentlichung des i. d. Entwurfsfassung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in ihrer Sitzung am 31.03.2026 in den Entwurf der 2. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplans (FNP) der ehemaligen Gemeinde Löwitz einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 2. FNP-Änderung beschlossen.

Der Entwurf der 2. FNP-Änderung wird daher mit Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen.

Plangebiet:

Das Plangebiet der 2. FNP-Änderung befindet sich rd. 370 m östlich der Ortslage Schmuggerow.

Der Änderungsbereich der 2. FNP-Änderung ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4. „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“ und umfassi eine Größe von rd. 86,6 ha.

Im Umgriff des Plangebietes liegen folgende Flurstücke und Flurstücksteile:

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden und Westen durch Waldflächen;

im Osten durch Wald- und Ackerflächen:

im Süden durch den Verlauf der L 31

Die Lage und Grenze des Änderungsbereiches ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt:

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow“ in Übereinstimmung mit dem FNP zu bringen, soll das betreffende Areal für die Zweckbestimmung der landwirtschaftlichen und solarenergetischen Doppelnutzung vorbereitet werden. Daher soll im Zuge der FNP-Änderung die beabsichtigte Doppelnutzung planerisch eindeutig abgebildet und das betreffende Areal als Sonderbaufläche für die Nutzung von Solarenergie nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. Nr. 4 BauNVO dargestellt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 mit der Begründung und dem Umweltbericht einschl. des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Fachgutachten sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

vom 11.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026.

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/

sowie unter

unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

eingesehen werden. Im Feld Gesamtsuche ist die Eingabe „Ducherow" erforderlich.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Informationen:

Herr Albrecht

Telefon: 039727 25057

email: m.albrecht@amt-anklam-land.de

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

1.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2.

Stellungnahmen sollen elektronisch per email an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt Anklam-Land, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow) abgegeben werden.

3.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

4.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können im

Amt Anklam-Land,

Hauptstraße 75

17398 Ducherow

zu folgenden Dienstzeiten:

Montag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Internet veröffentlicht wird der Entwurf der 2. FNP-Anderung mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 08.05.2024

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Bodenschutzbehörde, mit Schreiben vom 24.04.2024;

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Denkmalschutzbehörde, mit Schreiben vom 06.05.2024;

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Torgelow, mit Schreiben vom 03.05.2024.

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, mit Schreiben vom 09.04.2024

Es wird für das Verfahren der 2. FNP-Anderung hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2  des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie m Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht

hat. aber hätte geltend machen können.

Aus dem Umweltbericht, den Fachgutachten und -beiträgen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar.

Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung mit Informationen zu

Informationen zur Wohn- und Erholungsfunktion des Änderungsbereichs; Wohngebäude sind innerhalb des Änderungsbereichs nicht vorhanden, die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in der Ortslage Schmuggerow.

Angaben zu bauzeitlichem Mehrverkehr sowie zum geringen betriebsbedingten Verkehrsaufkommen der geplanten Agri-Photovoltaiknutzung.

Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt mit Informationen zu:

Informationen zum Biotopbestand des Änderungsbereichs, der überwiegend durch intensiv genutzte Ackerflächen geprägt ist; innerhalb der Änderungsfläche befinden sich nach den Planunterlagen keine gesetzlich geschützten Biotope, angrenzende Biotopstrukturen werden berücksichtigt.

Angaben zu faunistischen Untersuchungen, insbesondere zu Brutvögeln und Fledermäusen, einschließlich nachgewiesener wertgebender Vogelarten, Brutvorkommen auf Ackerflächen sowie festgestellter Fledermausarten und potenzieller Quartierstrukturen entlang der L 31.

Umweltbezogene Stellungnahmen mit Hinweisen und Forderungen zum besonderen Artenschutz, u. a. zu Schreiadler, Bodenbrütern, Zauneidechse, Rastvögeln, Amphibien sowie zur erforderlichen Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Verbote nach § 44 BNatSchG.

Hinweise zu Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, Einzäunung, Barrierewirkungen und mögliche Störungen während der Bauzeit.

Angaben zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Bauzeitenregelungen, Freihaltung von Flugkorridoren, Kleintierdurchlässen, nächtlichem Beleuchtungsverbot, ökologischer Baubegleitung sowie externen multifunktionalen Ausgleichsflächen.

Schutzgüter Fläche und Boden mit Informationen zu

dass die landwirtschaftliche Nutzung auf einem wesentlichen Anteil der Fläche fortgeführt werden soll und die solarenergetische Nutzung ergänzend hinzutritt.

Hinweisen zur flächensparenden Ausgestaltung, zur Grundflächenzahl, zur Durchlässigkeit der Anlage und zur Berücksichtigung großräumiger Freiraumfunktionen.

den Bodenverhältnissen im Änderungsbereich, insbesondere zu sandigen bzw. schluffigen Böden und zur Vorbelastung durch intensive ackerbauliche Nutzung.

Hinweise auf die bodenschonende Ausführung der Planung, u. a. durch wasserdurchlässige Bauweisen von Wegen und Zufahrten, witterungsangepasste Bauzeitenplanung und fachgerechte Bodenbearbeitung.

zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie zur vorgesehenen Kompensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft auf nachgelagerten Planungsebene des Bebauungsplans.

Stellungnahme der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde, wonach nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen im Planungsgebiet bekannt sind.

Schutzgut Wasser mit Informationen zu:

Informationen, dass der Änderungsbereich keine Wasserschutzgebiete und keine Oberflächengewässer berührt.

Hinweise aus der Katastrophenschutzstellungnahme, dass für das Vorhabengebiet keine Informationen zu Hochwassergefahren- und Risikokarten bzw. potenziellen Überflutungsflächen vorliegen.

Schutzgut Klima und Luft mit Informationen zu:

zur geringen Vorbelastung der Luft im Anderungsbereich und zur guten Luftgüte unter Berücksichtigung angrenzender Waldflächen mit luftverbessernder Wirkung.

zur Bedeutung der Planung für Klimaschutz und Klimaanpassung durch Vorbereitung der Nutzung solarer Strahlungsenergie und Erzeugung erneuerbarer Energie.

möglichen kleinklimatischen Wirkungen der Agri-Photovoltaik, insbesondere Beschattung, Verringerung von Trockenstress, reduzierter Bodenwasserverdunstung und Windbrechung.

Forstfachliche Stellungnahme zu möglichen betriebsbedingten Änderungen des Lokalklimas im Umfeld großflächiger Photovoltaikanlagen, insbesondere Wärmeinsel-Effekten und möglichen Folgewirkungen für angrenzende Waldbestande. einschließlich Empfehlung zur Temperaturüberwachung.

Schutzgut Landschaft mit Informationen zu:

Informationen zum Landschaftsbild des Änderungsbereichs als überwiegend flache, intensiv bewirtschaftete Ackerlandschaft mit angrenzenden Waldflächen, Gehölzstrukturen und der baumbegleiteten L 31.

Angaben zur Bewertung des Landschaftsbildraums „Ackerlandschaft zwischen Schmuggerow und Lübs" mit mittlerer bis hoher Bedeutung.

Umweltbezogene Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Lage in einem landschaftlichen Freiraum hoher Schutzwürdigkeit und zu Bedenken hinsichtlich Überbauung, Barrierewirkung und weiterer Zerschneidung der freien Landschaft.

erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die geplanten hoch aufgeständerten Module sowie zur vorgesehenen landschaftsbildbezogenen Kompensation.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, mit Informationen zu:

dass im Änderungsbereich nach den vorliegenden Unterlagen keine bekannten Bau- oder Bodendenkmale eingetragen sind.

Hinweise der Denkmalfach- und Denkmalschutzbehörden, dass bislang unbekannte Bodendenkmale nicht ausgeschlossen werden können.

empfohlenen bzw. erforderlichen archäologischen Voruntersuchungen zur Ermittlung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter.

Hinweise auf Anzeige- und Erhaltungspflichten bei der Entdeckung archäologischer Funde, auffälliger Bodenverfärbungen oder sonstiger Bodendenkmale im Zuge von Erdarbeiten. 

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, mit Informationen zu:

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, insbesondere im Zusammenhang mit Flacheninanspruchnahme, Landschaftsbild, Artenschutz, Bodenfunktionen und Barrierewirkungen.

vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, u.a. Anti-Reflexions-Module, wasserdurchlässige Bauweisen. Kleintierdurchlässe, nächtliches Beleuchtungsverbot, artenschutzrechtliche Maßnahmen sowie ökologische und bodenkundliche Baubegleitung.

zur externen Kompensation durch Umwandlung von Ackerflächen in Brachflächen und extensive Mähwiesen, zugleich multifunktional für den artenschutzrechtlichen Ausgleich.

Informationen zum Monitoring erheblicher Umweltauswirkungen, insbesondere durch ökologische und bodenkundliche Bauüberwachung sowie durch Überwachung der Maßnahmenumsetzung durch die zuständigen Fachbehörden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht wird. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Ducherow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Ducherow. 31.03.2026

 

 

 

M. Weitmann
Bürgermeister