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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 13/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Bargischow“ der Gemeinde Bargischow




Gemeinde Bargischow

Der Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Bargischow“ der Gemeinde Bargischow

hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligunggemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hatte mit Beschluss vom 13.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Bargischow Südwest“ in der Fassung vom März 2025 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Gesamtgröße von etwa 40 ha und teilt sich in 4 Planteile.

Alle Planteile umfassen die Flurstücke 7, (tlw.), 8, 9 (tlw.), 18 (tlw.), 20/2 (tlw.), 46/1 (tiw.), 48/1 (tlw.), 50, 51 (tlw.), 52/1 (tlw.), 52/2 (tlw.), 52/3 (tlw.), 122 (tlw.), 123 (tlw.), 124/2 (tlw.), 125 (tlw.), 126 (tlw.), 129 (tlw.), 131 (tlw.), 133 (tlw.), 134/2, 135/2, 135/3, 137, 138 (tlw.), 139 (tiw.), 140 (tlw.), 141, 143, 144, 145 (tlw.), 146 und 147 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Bargischow sowie die Flurstücke 1 (tlw.), 2 (tlw.), 3, 4/1, 5/1, 6/1 (tlw.), 7 (tlw.) und 48/1 (tlw.) der Flur 3 in der Gemarkung Woserow.

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf hinsichtlich der Festsetzungen zu den externen Kompensationsmaßnahmen zu ändern.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jeder-manns Einsicht in der Zeit

vom 12.06.2026 bis zum 26.06.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 - 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

2.

Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

3.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

4.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5.

Brutvogelkartierung

6.

Reptilienkartierung

7.

Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

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Sandlehm mit höherem Anteil abschlämmbarer Bestandteile ist das bestimmende Bodensubstrat der Ackerflächen. Dieser Boden mit weniger als 40 Bodenpunkten, teilweise aber auch mit über 40 Bodenpunkten.

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Der Umfang der Versiegelung durch Verkehrswege, Gebäude und Nebenanlagen wird sich kaum ändern.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

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Der Geltungsbereich mit einer Größe von 28 ha umfasst überwiegend intensiv genutztes Ackerland und bieten damit keinen naturschutzfachlich hohen Wert.

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Das Areal befindet sich in der Gemeinde Bargischow, zwischen den Ortschaften Woserow und Bargischow und erstreckt sich entlang der Bahnstrecke Angermünde-Stralsund.

hierzu liegen vor: Begründung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

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Südlich des Planteils 4 verläuft etwa in West - Ost - Richtung die Pötterbeck als einziges im Plangebiet und näherer Umgebung verlaufendes fließendes Oberflächengewässer.

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Nördlich an die Teilfläche 2 grenzt ein Kleingewässer an.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

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Der Untersuchungsraum wird dem "Klimagebiet Ostmecklenburg/Vorpommern" zugeordnet.

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Das Jahresmittel der Lufttemperatur im Untersuchungsraum beträgt 8,3 °C. Der Mittelwert der Niederschlagshöhe im Jahr beträgt hier 546 mm.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Der Geltungsbereich besteht ausschließlich aus intensiv genutztem Ackerland und ist entsprechend artenarm.

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Es sind nur kleinflächige Biotopstrukturen (linienhafte) in großer Entfernung voneinander in wanderungsfeindlicher Umgebung vorhanden.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

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Der Geltungsbereich und seine nähere Umgebung liegen in nur einer LBE, der Ackerplatte um Auerose.

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Das Relief dieser LBE auf einer Grundmoräne ist flach bis eben. Die Ackerflächen werden intensiv genutzt.

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Teile des Geltungsbereiches östlich der Bahnlinie sind Bestandteil eines unzerschnittenen landschaftlichen Freiraums der Stufe 4 mit sehr hoher Bewertung. Der westliche Teil ist weniger hoch in Stufe 2 eingeordnet.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

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Das Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich (ackerbaulich) genutzt.

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Wohnnutzung findet in den nächstgelegenen Orten Woserow und Bagischow (ca. 0,5 km entfernt) statt.

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Außerhalb des hier betrachteten Vorhabens sind keine geplanten Nutzungsänderungen bekannt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale.

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Bodendenkmale sind nicht bekannt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Schutzgebiete werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht berührt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1,§ 4 Abs.1 und 2 BauGB

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Die Flurstücke sind derzeit nicht Bestandteil der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

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Im Änderungsbereich sind Bodendenkmale bekannt. (LK VP)

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Im Bereich des Vorhabens sind bislang keine Bodendenkmale bekannt geworden. (LAKD)

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Das Vorhaben umfasst (in der Nordspitze des Vorhabengebietes) teilweise trockengelegte Moorböden.

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Auf dem Plangebiet ist ein Vogelrastgebiet der Stufe 4 (Bedeutung sehr hoch) kartiert.

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Das Grünland liegt im 2 km Radius von mindestens einem Weißstorchhorst und gilt als essenzielle Nahrungsfläche für diese Storchpaare.

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An die Planfläche angrenzend befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Biotope.

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Nördlich des Planungsgebiets befindet sich eine ehemalige Tankstelle, über die es keine Informationen im Altlastenkataster des LK VG gibt.

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Das Plangebiet befindet sich in keiner rechtskräftigen Trinkwasserschutzzone.

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Im Plangebiet befinden sich Vorflutgräben, Gewässer II. Ordnung.

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Das Projektgebiet befindet sich in der FGE Warnow/Peene im WRRL-Planungsgebiet Peene und im Bearbeitungsgebiet der BVP Untere Peene.

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Südlich des Plangebiets verläuft ein WRRL-berichtspflichtiges Fließgewässer, die Pötterbeck (Wasserkörper UNPE-4400).

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Im angegebenen Bereich befinden sich gesetzlich geschützte Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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Das Vorhaben befindet sich teilweise innerhalb der Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme im Feld Tiefenstrom 2021“.

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Im Planungsbereich befinden sich hochwertige Telekommunikationslinien der Telekom.

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Im Planungsbereich befinden sich Versorgungsanlagen der E.DIS Netz GmbH.

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Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Vodafone GmbH.

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Im Planbereich befinden sich keine Gewässer Il. Ordnung des WBV „Untere Peene“.

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Durch das Plangebiet verläuft eine Trinkwasserversorgungsleitung.

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Eine externe Ausgleichsmaßnahme ist auf dem Flurstück 20/2 und 73/3 der Flur 2, Gemarkung Nerdin vorgesehen.

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Der Bebauungsplan hält den Waldabstand von 30 Metern nicht ein.

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Das im Betreff bezeichnete Plangebiet erstreckt sich entlang der Eisenbahnstrecke Nr. 6081 (Berlin - Stralsund).

hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs.1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Bargischow elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Bargischow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.06.2026 bis zum 26.06.20256 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Gemeinde Bargischow (httos://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/) veröffentlicht.

Bargischow, 28.05.2026

 

 

 

H. Schmidt
Bürgermeister