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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 13/2026
Amtliche Mitteilungen
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Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow"


Gemeinde Ducherow

Der Bürgermeister

- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.: Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage

Schmuggerow"

Hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der

Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Veröffentlichung des i. d. Entwurfsfassung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in ihrer Sitzung am 31.03.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow" einschließlich Begründung und Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Fachgutachten gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 wird daher mit Begründung und dem Umweltbericht einschl. des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Fachgutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich rd. 370 m östlich der Ortslage Schmuggerow.

Im Umgriff des Plangebietes liegen folgende Flurstücke und Flurstücksteile:

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden und Westen durch Waldflächen;

im Osten durch Wald- und Ackerflächen;

im Süden durch den Verlauf der L 31

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Größe von rd. 86,6 ha.

Die Lage und Grenze Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen:

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

Das wesentliche Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage nach Maßgabe der DIN SPEC 91434 zu schaffen.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 mit der Begründung und dem Umweltbericht einschl. des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Fachgutachten sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

vom 11.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026.

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/

sowie unter

unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

eingesehen werden. Im Feld Gesamtsuche ist die Eingabe „Ducherow" erforderlich. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Informationen:

Herr Albrecht

Telefon: 039727 25057

email: m.albrecht@amt-anklam-land.de

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch per email an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt Anklam-Land, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow) abgegeben werden.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

4. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffenttichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können im

Amt Anklam-Land,

Hauptstraße 75

17398 Ducherow

zu folgenden Dienstzeiten:

Montag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Internet veröffentlicht wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 mit der dazugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Weiterer Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen

den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung gemäß § 2a BauGB;

die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung einschließlich des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans (UmweltPlan GmbH, Stand 20.03.2026);

den Artenschutzfachbeitrag einschließlich der Kartierberichte zu den Brutvögeln und Fledermäusen (UmweltPlan GmbH, Stand 20.03.2026).

Hinzu kommen folgende bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 08.05.2024

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Bodenschutzbehörde, mit Schreiben vom 24.04.2024;

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Untere Denkmalschutzbehörde, mit Schreiben vom 06.05.2024;

BUND M-Ve. V. mit Schreiben vom 19,04.2024.

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Torgelow, mit Schreiben vom 03.05.2024.

Landesamt für Kuitur und Denkmaipfiege Meckienburg-Vorpommern, mit Schreiben vonT 09.04.2024

Aus dem Umweltbericht, den Fachgutachten und -beiträgen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung mit Informationen zu

Informationen zur Wohn- und Erholungsfunktion des Anderungsbereichs; Wohngebäude sind innerhalb des Änderungsbereichs nicht vorhanden, die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in der Ortslage Schmuggerow.

bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen der Agri-Photovoltaikanlage, insbesondere zu optischen und akustischen Wirkungen, Erschütterungen, Vibrationen, Fahrzeugbewegungen, Schall-, Licht-, Staub- und Schadstoffemissionen während der Bauphase sowie zu Wartung, Reparatur und Instandhaltung im Betrieb.

zur Begrenzung von Lichtemissionen; eine Beleuchtung der Agri-PV-Anlage ist grundsätzlich nicht zulässig und nur ausnahmsweise zur Abwehr unbefugten Zutritts oder zur Behebung technischer Defekte für die jeweils erforderliche Dauer vorgesehen.

Hinweise zu verkehrlichen Anforderungen, insbesondere zu ausreichenden Sichtverhältnissen an Ausfahrten und zur Vermeidung von Blendwirkungen durch Solaranlagen.

Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde mit Hinweisen zur Verminderung baubedingter Lichtemissionen durch auf das notwendige Minimum reduzierten Scheinwerfereinsatz sowie durch insektenschonende, funktionale LED-Beleuchtung mit geringem Blau- und Weißlichtanteil.

Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt mit Informationen zu:

Informationen zum Biotopbestand des Änderungsbereichs, der überwiegend durch intensiv genutzte Ackerflächen geprägt ist; innerhalb der Anderungsfläche befinden sich nach den Planunterlagen keine gesetzlich geschützten Biotope, angrenzende Biotopstrukturen werden berücksichtigt.

zur Eingriffsregelung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich; es wurde ein externer Ausgleichsbedarf von 408.883 KFA (m?) ermittelt. Die Deckung erfolgt über die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Brachflächen in einem Umfang von ca. 11,5 ha sowie in extensive Mähwiesen mit Mahd nicht vor dem 1. September in einem Umfang von ca. 4,6 ha auf Flächen außerhalb des Geltungsbereiches.

der BUND begrüßt, dass gesetzlich geschützte Biotope aus der mit Solaranlagen zu belegenden Fläche ausgenommen werden, und regt eine Meldung dieser Biotope an das LUNG an.

die untere Naturschutzbehörde weist auf den Schutz von Bäumen nach § 18 NatSchAG M-V sowie auf den Schutz von Alleen und Baumreihen nach § 19 NatSchAG M-V hin und fordert bzw. empfiehlt die Vermessung des Gehölzbestandes, die Einbeziehung betroffener Bäume in die Eingriffsbilanzierung sowie den Erhalt besonders wertvoller Bäume.

zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG für europäisch geschützte Arten, insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und die Zauneidechse, einschließlich Konfliktanalyse sowie Darstellung erforderlicher Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.

Angaben zu faunistischen Untersuchungen, insbesondere zu Brutvögeln und Fledermäusen, einschließlich nachgewiesener wertgebender Vogelarten, Brutvorkommen auf Ackerflächen sowie festgestellter Fledermausarten und potenzieller Quartierstrukturen entlang der L 31.

Artenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere Bauzeitenregelungen und ökologische Baubegleitung zum Schutz von Brutvögeln, Vorgaben zum Schutz von Fledermausflugstraßen, Bauzeitenregelung außerhalb der Kernbrutzeit des Rotmilans von Anfang März bis Mitte Juli vorgesehen, soweit keine fachgutachterlich bestätigte Nichtbesetzung vorliegt, sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, u. a. für die Feldierche.

die untere Naturschutzbehörde weist auf einen Schreiadlerbrutwald in der Nähe des Plangebiets hin und sieht in der vorgelegten Planung artenschutzrechtliche Konflikte, insbesondere hinsichtlich Schädigungs- und Störungsverbot. Im Artenschutzfachbeitrag wird dargelegt, dass aufgrund der Entfernung, Sichtverschattung durch Wald und bestehender Landstraße kein Verbotstatbestand ausgelöst werde.

Informationen zu Rastvögeln: der Artenschutzfachbeitrag weist darauf hin, dass das Vorhabengebiet weitgehend von Waldflächen umgeben ist und von störempfindlichen Rastvogelarten wie Gänsen, Schwänen und Kranichen überwiegend gemieden werde. Südwestlich grenzt eine Rastfläche mittlerer bis hoher Bedeutung an; die nächstgelegenen Schlafplätze von Kranichen, Gänsen und Schwänen befinden sich im Bereich Putzarer See. Der BUND regt eine konkrete Rastvogelkartierung an.

Schutzgüter Fläche und Boden mit Informationen zu:

dass die landwirtschaftliche Nutzung auf einem wesentlichen Anteil der Fläche fortgeführt werden soll und die solarenergetische Nutzung ergänzend hinzutritt.

Hinweisen zur flächensparenden Ausgestaltung, zur Grundflächenzahl, zur Durchlässigkeit der Anlage und zur Berücksichtigung großräumiger Freiraumfunktionen.

den Bodenverhältnissen im Änderungsbereich, insbesondere zu sandigen bzw. schluffigen Böden und zur Vorbelastung durch intensive ackerbauliche Nutzung.

den Auswirkungen der Planung auf die Inanspruchnahme und Veränderung von Bodenflächen sowie zu Anforderungen an die Eingriffsminimierung und Kompensation. Hierzu gehören insbesondere: möglichst bodenschonenden Ausführung von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen, insbesondere durch wasser- und luftdurchlässige Bauweisen.

Schutzgut Wasser mit Informationen zu:

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts durch Festsetzung wasserdurchlässiger Befestigungen für Wege, Zufahrten und Stellplatzflächen.

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; die Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Stoffen, Z. B. Transformatorenöl, ist gemäß den einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen bei der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig.

möglichen Bohrungen im Zuge der Baugrunderschließung; ausführende Firmen sind gegenüber dem LUNG M-V - Geologischer Dienst - meldepflichtig.

baubedingten stofflichen Emissionen und zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Baustellenverkehr, Baustellenbetrieb und technischen Anlagen.

Schutzgut Klima und Luft mit Informationen zu:

zur geringen Vorbelastung der Luft im Änderungsbereich und zur guten Luftgüte unter Berücksichtigung angrenzender Waldflächen mit luftverbessernder Wirkung.

zur Bedeutung der Planung für Klimaschutz und Klimaanpassung durch Vorbereitung der Nutzung solarer Strahlungsenergie und Erzeugung erneuerbarer Energie.

möglichen kleinklimatischen Wirkungen der Agri-Photovoltaik, insbesondere Beschattung, Verringerung von Trockenstress, reduzierter Bodenwasserverdunstung und Windbrechung.

baubedingten Luftschadstoff- und Staubemissionen durch Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb.

betriebsbedingten Wirkungen durch Wärmeabgabe bzw. Aufheizung von Modulen.

Stellungnahme der Forstbehörde zu möglichen lokalklimatischen Auswirkungen großflächiger Freiflächenphotovoltaikanlagen, insbesondere zu einer möglichen Zunahme der Umgebungstemperatur, geringeren abendlichen Abkühlungseffekten und einem möglichen „Wärmeinsel-Effekt"

möglichen Auswirkungen lokalklimatischer Veränderungen auf angrenzende Waldbestände; die Forstbehörde weist darauf hin, dass durch Trockenstress oder Insektenbefall beeinflusste Waldbestände zusätzlich geschwächt werden könnten, und empfiehlt eine Uberwachung der Umgebungstemperatur im Vorhabengeblet und in antagennahen exponierten Waldbeständen.

Informationen zur Minderung von Lichtemissionen als Beitrag zum Schutz nacht- und dämmerungsaktiver Tierarten und damit mittelbar zur Begrenzung ökologischer Wirkungen in der Nachtlandschaft.

Schutzgut Landschaft mit Informationen zu:

den Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild, den landschaftlichen Freiraum und großräumige Freiraumfunktionen.

Hinweise zur Lage des Plangebiets in einem landschaftlichen Freiraum mit hoher Schutzwürdigkeit.

Stellungnahmen zu möglichen Beeinträchtigungen durch Überbauung, technische Prägung und weitere Zerschneidung der freien Landschaft.

Anforderungen an die Berücksichtigung von Freiraumverbund, Landschaftsbild und landschaftsbezogenen Funktionen im Rahmen der Abwägung.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, mit Informationen zu:

Belangen der Bodendenkmalpflege und zum Umgang mit möglichen archäologischen Funden. Hierzu gehören insbesondere:

Hinweise, dass im Plangebiet keine bekannten eingetragenen Bodendenkmale vorliegen, jedoch bislang unbekannte Bodendenkmale nicht ausgeschlossen werden können.

Anforderungen bzw. Empfehlungen zu frühzeitigen archäologischen Voruntersuchungen zur Herstellung von Planungssicherheit.

Hinweise auf Anzeige- und Erhaltungspflichten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen, Bodenverfärbungen oder sonstigen archäologisch relevanten Funden im Zuge von Erdarbeiten.

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, mit Informationen zu:

Wechselwirkungen zwischen Flächeninanspruchnahme, Bodenüberdeckung, Wasserhaushalt, Vegetationsentwicklung, Habitatfunktionen und artenschutzrechtlichen Belangen.

Wechselwirkungen zwischen Einfriedung, Freiraumzerschneidung, Wildtierdurchlässigkeit, Kleintierpassierbarkeit und Landschaftsbild.

Wechselwirkungen zwischen lokalklimatischen Veränderungen, angrenzenden Waldbeständen, Trockenstress, Insektenbefall und Waldbrand- bzw. Windwurfvorsorge.

Wechselwirkungen zwischen extensiven Ausgleichsflächen, CEF-Maßnahmen, Biotopentwicklung, Brutvogelhabitaten, Insektenverfügbarkeit und Nahrungsangebot für Greifvögel.

Wechselwirkungen zwischen Lichtemissionen, Insekten, Fledermäusen, nacht- und dämmerungsaktiven Tierarten sowie menschlicher Wahrnehmung der Anlage.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Offentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO)", welches ebenfalls veröffentlicht wird. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Ducherow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Ducherow, 31.03.2026